31.01.2012

Pilotprojekt: Freiheit in Fesseln

Von Sebastian Stoll
Die elektronische Fußfessel sendet GPS-Signale an die bundesweite Überwachungsstelle in Bad Vilbel.
Die elektronische Fußfessel sendet GPS-Signale an die bundesweite Überwachungsstelle in Bad Vilbel.
Foto: dapd
Rottenburg –  

Statt im Gefängnis lebt der Kleinkriminelle Stephan Groß mit einer elektronischen Fußfessel. Das Gerät zwingt ihn dazu, sein eigener Wärter zu sein – denn er kann überall geortet werden.

Manche Leute kostet Zuspätkommen den Job. Stephan Groß* kann es die Freiheit kosten. Jeden Morgen Punkt sechs Uhr wird er im Betrieb erwartet. Um 5 Uhr 45 verlässt er das Haus, vorher darf er nicht. Zu Fuß braucht er zehn Minuten. Das ist knapp, aber zu schaffen. Auf dem Weg zur Arbeit schaut Stephan Groß nicht nach links und nicht nach rechts. Er rennt nicht, aber er geht schnell. Und er hält nicht an. „Der Weg zur Arbeit ist ja auch nicht dazu da, um zwischendurch beim Bäcker vorbeizuschauen“, sagt er.

Grund für diese Eile ist der kleine Begleiter, den Groß mit sich führt: Unter dem Saum des linken Hosenbeins trägt er einen rechteckiges Kästchen, nicht größer als ein MP3-Player, an dem normalerweise eine grüne Lampe leuchtet. Sollte Groß einmal vor 5 Uhr 45 das Haus verlassen oder um sechs noch nicht bei der Arbeit sein, leuchtet eine zweite Lampe rot und der Kasten vibriert. Ein Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma wird dann einen stillen Alarm erhalten und Stephan Groß wird in der Justizvollzugsanstalt im schwäbischen Rottenburg anrufen müssen und sagen, dass er verschlafen hat. Dass alles in Ordnung ist. Tut er es nicht, holt ihn die Polizei.

Interesse fürs Privatleben

Denn eigentlich ist Stephan Groß ein Häftling. Dass er nicht im Gefängnis sitzt, sondern im Hausarrest lebt, verdankt er der elektronischen Fußfessel. Noch sind es nicht viele Menschen in Deutschland, die eine Weile mit so einem Gerät leben müssen, doch in Zeiten schrumpfender Etats ist es abzusehen, dass immer mehr Delinquenten diese kostensparende Variante des Strafvollzugs antreten.

Auch bei der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Neugestaltung der Sicherungsverwahrung wird die elektronische Fessel eingesetzt. Im hessischen Bad Vilbel wurde jetzt eine zentrale Überwachungsstelle in Betrieb genommen, in der gleichzeitig und bundesweit bis zu fünfhundert rückfallgefährdete Straftäter beobachtet werden können.

Bei einem Pilotprojekt in Baden-Württemberg wird das System der elektronischen Fußfessel derzeit getestet. Einer der drei Dutzend Probanden dort ist Stephan Groß, ein junger Mann von 23 Jahren mit kurzem Haar, dünnem Bart und viel Temperament. Letzteres wurde ihm auf der Landstraße zum Verhängnis.

Als ihn jemand von hinten mit der Lichthupe bedrängte, vollführte er eine Vollbremsung. Der Wagen hinter ihm kam noch rechtzeitig zum Stehen, doch das dritte Auto konnte nicht mehr bremsen. Bei dem Unfall gab es zum Glück nur ein paar Leichtverletzte. Groß wurde zu fünf Monaten Haft verurteilt. Am Ende wurden siebzehn daraus, weil das Gericht eine Bewährung widerrief. Er war wiederholt wegen Fahrens ohne Führerschein aufgefallen.

Hausarrest von 16 Uhr 30 bis 5 Uhr 45

Stephan Groß sitzt am Tisch der kleinen Dachgeschosswohnung, die er gemeinsam mit seiner Freundin bewohnt. Wo sollte er auch sonst sein? Es ist spätnachmittags, und die Regeln, nach denen er lebt, sind klar: Von 6 bis 16 Uhr arbeitet er, eine halbe Stunde später muss er zu Hause sein – bis morgens um 5.45 Uhr. Eine Ausnahme gibt es am Wochenende, dann darf er sein, wo er will. Überwacht wird er aber auch in dieser Zeit von einer Firma, bei der er unter dem Namen TEV 30 registriert ist, und die von dem Gerät an seinem Knöchel permanent mit GPS-Daten versorgt wird.

„Neustart“ heißt die gemeinnützige Organisation, die in Baden-Württemberg entscheiden darf, ob ein Strafgefangener dafür geeignet ist, eine elektronische Fußfessel zu tragen. Man schickte eine kleine, etwas korpulente Frau, die sich gemeinsam mit Stephan Groß seine Wohnung ansah und den Weg zur Arbeit abschritt. Sie interessierte sich sehr für sein Privatleben, wollte wissen, ob er gerne in Diskotheken gehe und bot ihm und seiner Freundin an, sich bei Beziehungsproblemen bei ihr zu melden. „Das ist nur ein Angebot. Nicht, dass sie Sie vor die Türe setzt“, sagte sie und lachte nicht. Später traf sich die Frau noch mit Stephan Groß’ Arbeitgeber. Eine Woche darauf saß er mit der Fußfessel bei sich zu Hause.

Auch Roman Polanski hatte Fußfessel

So selten die elektronische Fußfessel in Deutschland noch ist – so gebräuchlich ist sie in anderen Ländern. Zu ihren prominenten Trägern gehörte der Regisseur Roman Polanski, der in der Schweiz mit ihr leben musste, bis ein Gericht einen Auslieferungsantrag der USA zurückwies. Der ehemalige IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn trug den Apparat nach seiner Festnahme wegen Vergewaltigungsvorwürfen in New York und auch das Hollywood-Starlet Lindsay Lohan wurde mit dem klobigen Accessoire bestraft.

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