Durch die Reform der Verkehrssünder-Punkte werde es keinen "Freibrief für Raser" geben, so Verkehrsminister Ramsauer. Foto: dpa
Durch die Reform der Verkehrssünder-Punkte werde es keinen "Freibrief für Raser" geben, so Verkehrsminister Ramsauer. Foto: dpa
Berlin –
Im Zusammenhang mit der Reform des Punktesystems für Verkehrssünder ist eine Übergangsregelung für die bereits angesammelten Punkte geplant. Allerdings werde es "keinen Freibrief für Raser oder Alkoholfahrer" geben, betont Verkehrsminister Ramsauer.
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) ist Vorwürfen entgegengetreten, er beabsichtige im Zuge der von ihm geplanten Reform der Flensburger Verkehrssünderdatei eine Amnestie für bereits angesammelte Punkte. „Es wird keinen Freibrief für Raser und Alkoholfahrer geben“, sagte Ramsauer der "Bild"-Zeitung. Unterdessen gab es weiter Kritik an dem Reformvorhaben des Ministers.
Ramsauer sagte, zwar seien im Zusammenhang mit der Erneuerung des Punkte-Systems Übergangsregelungen geplant, aber „eine Amnestie wird es nicht geben“. Vorgesehen ist, dass es künftig weniger Punkte für Verkehrsvergehen geben soll, gleichzeitig soll aber die Grenze für den Verlust des Führerscheins von 18 auf acht Punkte sinken.
Vielen ist nicht klar, dass zum Beispiel auch falsches Parken mit bis zu 50 Euro und 1 Punkt geahndet werden kann, wenn dadurch Rettungsfahrzeuge behindert werden, sagt Katharina Bauer vom ADAC. Generell kursiere im Bereich der Verkehrsdelikte viel gefährliches Halbwissen: So sei die Promillegrenze von 0,5 den meisten bekannt. Nur wenige denken aber daran, dass auch bei geringeren Promillewerten auffälliges Fahrverhalten als Trunkenheitsfahrt gewertet und entsprechend bestraft wird.
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Wie kann man den eigenen Punktestand sehen?
Der Punktekatalog des KBA ist im Internet abrufbar. Dort findet sich auch ein Formular, mit dem Neugierige eine Auskunft über ihren Kontostand beantragen können. Wer 8 oder mehr Zähler gesammelt hat, erfährt das automatisch: Dann gibt es eine erste Verwarnung der Behörde.
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Wie können Punkte abgebaut werden? (1/3)
Abbauen lassen sich Punkte durch ein freiwilliges Aufbauseminar bei einer örtlichen Fahrschule. Ein solcher Kursus entlastet das Konto um bis zu 4 Punkte, er kann aber nur einmal alle fünf Jahre besucht werden. Die Kurse umfassen neben vier Gruppensitzungen auch eine Beobachtungsfahrt. Ziel ist es, die Teilnehmer für ihre Schwächen zu sensibilisieren, um diese in Zukunft beseitigen zu können. Die Kosten für die Seminare betragen jeweils 250 bis 300 Euro – Investitionen, die sich laut ADAC für die betroffenen Autofahrer lohnen können.
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Wie können Punkte abgebaut werden? (2/3)
So haben Verkehrsünder mit bis zu acht Punkten auf dem Konto die Chance, vier Zähler zu tilgen. Bei 9 bis 13 Punkten sind es noch zwei. Wichtig dabei: Die Führerscheinstelle muss binnen drei Monaten über das absolvierte Seminar in Kenntnis gesetzt werden. Für Fahrer mit 14 bis 17 Punkten ist der Kurs verpflichtend. Bei Nichtteilnahme wird so lange die Fahrerlaubnis entzogen, bis der Betroffene den Besuch nachweisen kann. Derartige Zwangskurse führen allerdings nicht zu Punktabzügen.
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Wie können Punkte abgebaut werden? (3/3)
Die andere, deutlich günstigere Methode zum Punkteabbau ist regelgerechtes Fahren. „Einträge im Verkehrszentralregister werden nach zwei Jahren gestrichen“, erklärt Stephan Immen vom Kraftfahrt-Bundesamt. „Voraussetzung ist aber, dass es in dieser Zeit keinen weiteren Eintrag gab.“ Wer also jedes Jahr einmal beim Rasen oder einer anderem Delikt erwischt wird, schleppt unter Umständen auch noch die Verkehrssünden von vor zehn Jahren mit sich herum.
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Verkehrspsychologisches Einzelgespräch
Wer zu einem Zwangskurs verdonnert wurde und damit keine Punkte abbauen kann, dem bleibt noch das verkehrspsychologische Einzelgespräch. Kostenpunkt für mindestens drei Sitzungen: 300 bis 350 Euro. Dafür werden zwei Punkte abgezogen.
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Wann ist der Lappen weg?
Ab 18 Punkten gibt es vor einem Fahrverbot kein Entrinnen mehr: Automatisch wird dann die Fahrerlaubnis entzogen. Betroffene Verkehrssünder müssen mindestens sechs Monate auf ihren Führerschein verzichten. Um die Lizenz zurückzubekommen, ist in der Regel eine MPU erforderlich. Für besonders schwere Delikte wie Unfallflucht oder Fahrten unter Drogen- oder Alkoholeinfluss kann die Fahrerlaubnis auch schon eher einkassiert werden.
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Wie kann ich mich wehren? (1/2)
„Der Entzug der Fahrerlaubnis ist ein gewichtiger Eingriff in die Bürgerrechte. Geschieht das zu Unrecht, sollte man sich das auf keinen Fall gefallen lassen“, sagt Jörg Elsner, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht beim Deutschen Anwaltverein. Aber auch bei tatsächlich begangenen Vergehen lassen die Gerichte manchmal Gnade walten - zum Beispiel bei Erstverstößen oder wenn ohne Führerschein das berufliche Aus droht.
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Wie kann ich mich wehren? (2/2)
„Die Gerichte und Behörden haben einen gewissen Spielraum“, erläutert Elsner. Wer aus Versehen über eine rote Ampel fährt, weil es auf der Nebenspur schon losgeht, habe durchaus eine Chance, nicht den vollen Bußgeldsatz bezahlen zu müssen. Andererseits können Wiederholungstäter empfindlicher zur Kasse gebeten werden als Ersttäter. Einzig auf die Punkte haben Behörden und Gerichte keinen Einfluss: Die gibt es auf jeden Fall und ohne Abzüge.
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Rechtliche Schritte nicht immer sinnvoll
Man sollte nicht wegen jeder Kleinigkeit vor Gericht ziehen: „Wegen Bußgeldern unter 35 Euro würde ich mich nie mit Polizisten streiten. Auch beim Falschparken lohnt sich ein Rechtsstreit nicht“, so Jörg Elsner vom Deutschen Anwaltsverein. Für einen Anwalt können in solchen Fällen ohne Rechtsschutzversicherung schnell bis zu 800 Euro fällig werden.
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Wann verfallen die Punkte in Flensburg?
Nach zwei Jahren verfallen die Punkte automatisch. Kommt es jedoch innerhalb dieser Zeit zu weiteren Verstößen, werden alle vorhandenen Punkte erst nach Ablauf der Tilgungsfrist des letzten Eintrages gelöscht. Außer bei Alkohol- und Drogendelikten oder anderen schweren Taten bleibt ein Punkt maximal fünf Jahre lang in der Datenbank gespeichert.
Mit diesem „Flensburg“, von dem häufig die Rede ist, ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mit Hauptsitz in der Ostseestadt gemeint, das das Verkehrszentralregister verwaltet. „Für jedes Verkehrsdelikt mit einem Bußgeld von 40 Euro oder mehr gibt es einen Eintrag im Register“, erklärt KBA-Sprecher Stephan Immen. Ein direkter Zusammenhang zwischen Punktzahl und Bußgeldhöhe – nach dem Motto: 80 Euro gleich 2 Punkte – besteht aber nicht. Wer zum Beispiel bei Nebel ohne Licht fährt, zahlt 40 Euro und bekommt 3 Punkte. Wer sich dagegen nicht an die Kindersitzpflicht hält, muss ebenfalls 40 Euro bezahlen, erhält aber nur 1 Punkt.
Nach Informationen der „Bild“-Zeitung sollen Alt-Punkte auf das neue System umgerechnet werden. Wo es bisher für schwere Verstöße drei bis sieben Punkte gab, sollen nur noch zwei Punkte angerechnet werden, statt ein bis drei Punkten für leichtere Vergehen nur noch ein Punkt.
Kein Punktabbau durch Nachschulungen
Wie das Magazin „Spiegel“ berichtete, sollen Verkehrssünder auch die Möglichkeit verlieren, Punkte durch freiwillige oder angeordnete Nachschulungen abzubauen. Zwar sollen solche Schulungen auch weiterhin angeordnet werden können, eine Auswirkung auf den Punktestand soll dies aber demnach nicht mehr haben. Bislang können Autofahrer durch die Teilnahme an einer kostenpflichtigen Schulung ihr Konto in Flensburg um bis zu vier Punkte entlasten. Forschungen haben laut „Spiegel“ allerdings ergeben, dass sich das Fahrverhalten der Kursteilnehmer anschließend in der Regel kaum änderte.
Kritik an der von Ramsauer geplanten Reduzierung der Punktezahlen äußerte der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF), Gerhard von Bressensdorf. „Eine größere Differenzierung der Punktestrafen ist unbedingt nötig“, sagte er dem Magazin „Focus“. Gefährliche Delikte müssten auch künftig „deutlich härter geahndet werden als lässliche Verkehrssünden“. Bressensdorf wandte sich zugleich dagegen, dass die neue Acht-Punkte-Grenze auch dazu führen könne, dass der Führerschein schneller entzogen werde.
Gegen das Vorhaben Ramsauers wandte sich auch der Grünen-Verkehrsexperte im Europäischen Parlament, Michael Cremer. „Wir brauchen schärfere Kontrollen statt milderer Strafen“, sagte er der „Bild„-Zeitung mit Blick auf die Zahl von jährlich 35.000 Verkehrstoten in Europa. (afp)
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