10.01.2012

Verunglimpfung im Netz: Wulff stoppt Prozess wegen Beleidigung

Vergebung durch den Bundespräsidenten.
Vergebung durch den Bundespräsidenten.
Foto: rtr

Christian Wulff gibt sich versöhnlich - und lässt es nun doch nicht zum Prozess gegen einen Mann aus Sachsen kommen, der den Bundespräsidenten und dessen Ehefrau Bettina Wulff auf Facebook verunglimpft haben soll.

Der geplante Prozess gegen einen 45-Jährigen aus Sachsen wegen Verunglimpfung des Bundespräsidenten ist überraschend abgesetzt worden. Wie das Dresdner Landgericht mitteilte, nahm Bundespräsident Christian Wulff am Dienstag die für die Verfolgung erforderliche Ermächtigung zurück. Daraufhin habe der Vorsitzende der zuständigen Staatsschutzkammer die ursprünglich für Mittwoch (11.1.) angesetzte Verhandlung aufgehoben.

Der Mann aus dem ostsächsischen Zittau soll bereits vor mehr als einem Jahr auf seiner Facebook-Seite im Internet Bundespräsident Christian Wulff und dessen Ehefrau Bettina beleidigt haben. Einen Zusammenhang zur aktuellen Debatte gibt es nicht.

Doch kein rechtsextremer Hintergrund

Der Angeklagte hatte den Ermittlungen zufolge spätestens Ende 2010 ein Foto des Präsidenten-Paars veröffentlicht und dazu angemerkt, Bettina Wulff fehle eigentlich nur noch ein „Schiffchen auf dem Kopf“ und sie sehe aus wie ein „Blitzmädel im Afrika-Einsatz“. Weiter hieß es zu Wulff: „Hübsch, wenn dieser Herr daneben nicht wäre.“
Auf dem Foto soll zu sehen gewesen sein, dass die Präsidentengattin den Arm wie zum Hitlergruß ausgestreckt hatte. Unklar war, ob es sich bei dem Foto um eine beabsichtige Montage oder einen Zufallstreffer in vermeintlich rechtsextremer Pose handelt.
Das Bundespräsidialamt hat nach Medieninformationen die Strafverfolgung gestoppt, weil doch kein rechtsextremer Hintergrund vorliegt. „Nach Analyse der Anklageschrift, der Entschuldigung des Angeklagten vom 4. Januar 2012 und einer Stellungnahme des Pflichtverteidigers (Eingang 9. Januar 2012) ist das Justiziariat des Bundespräsidialamtes zum Ergebnis gekommen, dass der vermutete rechtsextreme Hintergrund, der für die Ermächtigung ausschlaggebend war, nicht erhärtet werden konnte“, zitiert der Berliner „Tagesspiegel“ (Mittwochausgabe) das Bundespräsidialamt.

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Wulff nimmt Entschuldigung an

Der Angeklagte hatte sich nach Angaben seines Anwaltes vor wenigen Tagen schriftlich in Berlin für sein Verhalten entschuldigt. In dem Schreiben bat er demnach „in aller Form“ um Entschuldigung dafür, dass er „unserem Bundespräsidentenpaar nicht den nötigen Respekt“ gezollt habe. Der Bundespräsident habe in einem Antwortschreiben am Wochenende mitteilen lassen, dass er und seine Frau „die Entschuldigung für die persönliche Ehrverletzung annehmen“.

Ungewöhnlich hohes Interesse an Verfahren

Wulff selbst hatte den Inhaber der Facebook-Seite im Dezember 2010 angezeigt. Die Verunglimpfung des Bundespräsidenten kann nach Gerichtsangaben nur mit dessen Ermächtigung verfolgt werden, die jederzeit zurückgenommen werden kann.
Die sächsische Justiz prüft nun, ob das Verfahren gegen den Angeklagten endgültig eingestellt wird. Ermittelt worden war auch wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Als Blitzmädels wurden im Zweiten Weltkrieg Wehrmachtshelferinnen bezeichnet. Hunderttausende Frauen und auch Mädchen waren in den letzten Kriegsmonaten im Militäreinsatz, auch in besetzten Gebieten. Sie leisteten Hilfsdienste, wurden aber auch an Flugzeugabwehrkanonen ausgebildet und eingesetzt. Die Bezeichnung „Blitzmädel“ ist abgeleitet von dem Blitz-Symbol der Fernmeldetruppen.

Nach Angaben aus der Justiz war das Medieninteresse an dem geplanten Strafprozess angesichts des Wirbels um den Bundespräsidenten ungewöhnlich hoch. Allerdings waren weder Wulff noch seine Frau als Zeugen geladen worden. (dapd)

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