Christian Wulff gibt sich versöhnlich - und lässt es nun doch nicht zum Prozess gegen einen Mann aus Sachsen kommen, der den Bundespräsidenten und dessen Ehefrau Bettina Wulff auf Facebook verunglimpft haben soll.
Der geplante Prozess gegen einen 45-Jährigen aus Sachsen wegen Verunglimpfung des Bundespräsidenten ist überraschend abgesetzt worden. Wie das Dresdner Landgericht mitteilte, nahm Bundespräsident Christian Wulff am Dienstag die für die Verfolgung erforderliche Ermächtigung zurück. Daraufhin habe der Vorsitzende der zuständigen Staatsschutzkammer die ursprünglich für Mittwoch (11.1.) angesetzte Verhandlung aufgehoben.
Der Mann aus dem ostsächsischen Zittau soll bereits vor mehr als einem Jahr auf seiner Facebook-Seite im Internet Bundespräsident Christian Wulff und dessen Ehefrau Bettina beleidigt haben. Einen Zusammenhang zur aktuellen Debatte gibt es nicht.
Doch kein rechtsextremer Hintergrund
Der Angeklagte hatte den Ermittlungen zufolge spätestens Ende 2010 ein Foto des Präsidenten-Paars veröffentlicht und dazu angemerkt, Bettina Wulff fehle eigentlich nur noch ein „Schiffchen auf dem Kopf“ und sie sehe aus wie ein „Blitzmädel im Afrika-Einsatz“. Weiter hieß es zu Wulff: „Hübsch, wenn dieser Herr daneben nicht wäre.“ Auf dem Foto soll zu sehen gewesen sein, dass die Präsidentengattin den Arm wie zum Hitlergruß ausgestreckt hatte. Unklar war, ob es sich bei dem Foto um eine beabsichtige Montage oder einen Zufallstreffer in vermeintlich rechtsextremer Pose handelt. Das Bundespräsidialamt hat nach Medieninformationen die Strafverfolgung gestoppt, weil doch kein rechtsextremer Hintergrund vorliegt. „Nach Analyse der Anklageschrift, der Entschuldigung des Angeklagten vom 4. Januar 2012 und einer Stellungnahme des Pflichtverteidigers (Eingang 9. Januar 2012) ist das Justiziariat des Bundespräsidialamtes zum Ergebnis gekommen, dass der vermutete rechtsextreme Hintergrund, der für die Ermächtigung ausschlaggebend war, nicht erhärtet werden konnte“, zitiert der Berliner „Tagesspiegel“ (Mittwochausgabe) das Bundespräsidialamt.
"Der Mann, der von der guten und gesicherten Existenz der deutschen Arbeiter spricht, hat keine Ahnung von den Tatsachen." Für diesen Satz über Kaiser Wilhelm II. wird die Sozialdemokratin Rosa Luxemburg 1904 zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Majestäten können im Deutschland der Gegenwart nicht mehr beleidigt werden, wohl aber das Staatsoberhaupt: Die "Verunglimpfung des Bundespräsidenten" wird mit einer Haftstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren geahndet.
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Auch dänischen Untertanen droht Gefängnis: Bis zu vier Monate bei Majestätsbeleidigung sieht der Paragraf 267 dort vor. Die Strafe kann verdoppelt werden, wenn der Monarch - derzeit ist es Margrethe II. - alleiniges Ziel der Beleidigung ist.
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Ein Cartoon, der das spanische Kronprinzenpaar Felipe und Letizia beim Sex zeigt, kommt zwei Zeichner im Jahr 2007 teuer zu stehen. Ein Gericht verurteilt sie zu 3000 Euro Geldstrafe. Die Höchststrafe für Verunglimpfung der spanischen Monarchie beträgt zwei Jahre Gefängnis.
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Vergleichsweise günstig ist die Beleidigung von Königin Beatrix der Niederlande: 400 Euro Geldstrafe muss ein Mann 2007 für seine Äußerung "Ich hasse die Königin. Sie ist eine Hure" berappen. Dass er auch ins Gefängnis geht, ist einer Vorstrafe zu verdanken.
Zu Zeiten Heinrichs des VIII. lebten nicht nur dessen Ehefrauen gefährlich. Untertanen verloren schnell den Kopf, äußerten sie sich despektierlich über den englischen Monarchen. 2009 verliert ein Radiomoderator, der die Weihnachtsansprache der Queen mit dem Wort "langweilig" quittiert, lediglich seinen Job. Es hätte schlimmer kommen können, denn auch heute gilt Majestätsbeleidigung in Großbritannien als offizieller Straftatbestand.
Johannes Rau (1999-2004), langjähriger NRW -Regierungschef (SPD), galt als versöhnender Charakter. Er machte deutlich, dass er nicht nur Präsident aller Deutschen, sondern auch Ansprechpartner für alle Bürger ausländischer Herkunft in Deutschland sein wolle. Eindringlich warb er für Toleranz und die Integration von Minderheiten. Schon 2003 kündigte er an, sich nicht mehr zur Wiederwahl stellen zu wollen - ob aus gesundheitlichen Gründen oder weil Rot-Grün keine Mehrheit in der Bundesversammlung hatte, ist unklar.
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Roman Herzog (1994-1999), früherer Präsident des Bundesverfassungsgerichts, trat überraschend als Unionskandidat an - verzichtete aber schon vrab auf eine zweite Amtszeit. Er warb bald nach seiner Amtsübernahme für Berlin als Regierungssitz. Seine Bürgernähe brachten dem Christdemokraten Anerkennung. Innenpolitisch bedeutsam war seine Berliner Rede im April 1997, in der er Stillstand in Politik und Gesellschaft anprangerte. Herzog mahnte damals: "Durch Deutschland muss ein Ruck gehen."
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Richard von Weizsäcker (1984-1994), erwarb sich den Ruf als Gewissen der Nation. Unvergessen bleibt seine Rede zum 8. Mai 1985, dem 40. Jahrestag des Kriegsendes, in der er sich bedingungslos zur historischen Schuld der Deutschen bekannte. Der Christdemokrat (hier mit dem damaligen KPdSU-Chef Michail Gorbatschow) engagierte sich für die Aussöhnung mit dem Osten. Später mahnte er zur Behutsamkeit beim Zusammenwachsen von DDR und Bundesrepublik. Eine dritte Amtszeit des beliebten Staatsoberhauptes ließ das Grundgesetz nicht zu.
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Karl Carstens (1979-84), war ein Verfechter konservativer Werte wie Fleiß und Pflichtbewusstsein, Familie und Nationalstolz. Ungeachtet seines spröden hanseatischen Naturells bemühte sich der CDU-Politiker um engen Kontakt zur Bevölkerung. Während seiner Amtszeit legte er über 1500 Kilometer in Wanderschuhen zurück - weshalb er auch "Spaziergänger der Nation" und "Wanderpräsident" genannt wurde. Wie andere vor ihm verzichtete er aus Altersgründen auf eine zweite Amtszeit.
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Walter Scheel (1974-79), kam als zweiter Liberaler an die Spitze des Staates. Das volkstümliche Staatsoberhaupt scheute sich nicht, "Hoch auf dem gelben Wagen" zu sitzen und zu singen. Als Präsident setzte er sich wie zuvor als Außenminister für die Ostpolitik ein. Deutschland werde die Fehler und Verbrechen der Vergangenheit nie wiederholen, versicherte er stets. 1974 hatte Scheel sich noch gegen den CDU-Kandidaten Richard von Weizsäcker durchsetzen können. Fünf Jahre später sprachen die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag eindeutig für die CDU - Scheel verzichtete auf eine Wiederwahl.
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Gustav Heinemann (1969-74), war ein eher wortkarger Bundespräsident. Der Sozialdemokrat wurde mit den Stimmen der damals oppositionellen FDP in das höchste Staatsamt gewählt, ein Vorzeichen für die später gebildete Regierungskoalition von SPD und FDP. Heinemann wirkte streng, doch er galt als Vorbild für moralische Integrität. Nach einer Amtsperiode verzichtete er aus Gesundheits- und Altersgründen darauf, sich zur Wiederwahl zu stellen.
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Heinrich Lübke (1959-69), legte einen Schwerpunkt auf die Entwicklungshilfe. Der Sohn eines Schuhmachers besuchte 35 Staaten. Für das höchste Amt hatte sich der CDU-Politiker widerstrebend zur Verfügung gestellt, denn er hielt sich für wenig geeignet. 1966 wurden erstmals Vorwürfe gegen Lübke laut, er habe in der NS-Zeit als oberster Bauleiter an einem mit Zwangsarbeitern betriebenen Raketenwaffen-Programm mitgewirkt. Lübke erklärte im Oktober 1968 vorzeitig seinen Rücktritt - und ist damit neben Horst Köhler erst der zweite Präsident, der vorzeitig aus dem Amt schied -, damit die Wahl seines Nachfolgers noch vor dem Start des Bundestagswahlkampfs erfolgen konnte. Offiziell erfolgte seine Demission allerdings erst zum Ende der zweiten Amtsperiode am 30. Juni 1969.
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Theodor Heuss war von 1949 bis 1959 erster Präsident der BRD. Er galt als Glücksfall für die junge Republik. Ihm ist zu verdanken, dass das Bundespräsidenten-Amt zu hohem Ansehen gelangte. Der Liberale schaffte es, in der Welt Vorurteile gegenüber den Deutschen abzubauen. 1959 wurde sogar erwogen, ihm durch eine Grundgesetzänderung eine dritte Amtszeit zu ermöglichen. Heuss lehnte ab, um keinen Präzedenzfall zu schaffen.
Horst Köhler (2004-2010) kam vom Chefsessel des IWF ins Amt des Staatsoberhaupts. Obwohl er sich häufig zu aktuellen politischen Fragen äußerte und dabei auch im eigenen konservativen Lager aneckte, setzte er sich 2009 bei der Wiederwahl erneut gegen Gesine Schwan durch. Köhler fiel besonders mit seinem Afrika-Engagement auf. 2010 ging er auf Distanz zur schwarz-gelben Regierung und erklärte am 31. Mai 2010 überraschend seinen Rücktritt - das hatte vor ihm erst ein Bundespräsident getan. Auslöser war die heftige Kritik an Köhlers Äußerungen zu den Bundeswehr-Einsätzen in Afghanistan.
Der Angeklagte hatte sich nach Angaben seines Anwaltes vor wenigen Tagen schriftlich in Berlin für sein Verhalten entschuldigt. In dem Schreiben bat er demnach „in aller Form“ um Entschuldigung dafür, dass er „unserem Bundespräsidentenpaar nicht den nötigen Respekt“ gezollt habe. Der Bundespräsident habe in einem Antwortschreiben am Wochenende mitteilen lassen, dass er und seine Frau „die Entschuldigung für die persönliche Ehrverletzung annehmen“.
Ungewöhnlich hohes Interesse an Verfahren
Wulff selbst hatte den Inhaber der Facebook-Seite im Dezember 2010 angezeigt. Die Verunglimpfung des Bundespräsidenten kann nach Gerichtsangaben nur mit dessen Ermächtigung verfolgt werden, die jederzeit zurückgenommen werden kann. Die sächsische Justiz prüft nun, ob das Verfahren gegen den Angeklagten endgültig eingestellt wird. Ermittelt worden war auch wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Als Blitzmädels wurden im Zweiten Weltkrieg Wehrmachtshelferinnen bezeichnet. Hunderttausende Frauen und auch Mädchen waren in den letzten Kriegsmonaten im Militäreinsatz, auch in besetzten Gebieten. Sie leisteten Hilfsdienste, wurden aber auch an Flugzeugabwehrkanonen ausgebildet und eingesetzt. Die Bezeichnung „Blitzmädel“ ist abgeleitet von dem Blitz-Symbol der Fernmeldetruppen.
Nach Angaben aus der Justiz war das Medieninteresse an dem geplanten Strafprozess angesichts des Wirbels um den Bundespräsidenten ungewöhnlich hoch. Allerdings waren weder Wulff noch seine Frau als Zeugen geladen worden. (dapd)
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