04.02.2012

Völkerrechtsurteil: NS-Opfer erhalten keine Entschädigung

Von Kordula Doerfler
Der Internationale Gerichtshof in Den Haag während der Verlesung des Urteils.
Der Internationale Gerichtshof in Den Haag während der Verlesung des Urteils.
Foto: dpa

Der Internationale Gerichtshof fällt ein weitreichendes Urteil: NS-Opfer können Deutschland künftig nicht mehr als Privatpersonen verklagen, haben also auch keinen Anspruch auf Entschädigung.

Deutschland darf für Verbrechen während der NS-Zeit nicht von Privatpersonen vor ausländischen Gerichten belangt werden. Das entschied der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag in einem Grundsatzurteil, das sowohl in Deutschland als auch Italien mit Spannung erwartet worden war. Italienische Gerichte, die solche Klagen zuließen, so urteilte das Gericht, verstießen gegen das Prinzip der Staatenimmunität. Das besagt, dass Einzelpersonen nicht Staaten oder deren Rechtsnachfolger verklagen können . Also auch keinen Anspruch auf Entschädigungen haben.

Damit geht ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen beiden Ländern vorläufig zu Ende, der die deutsch-italienischen Beziehungen bis heute belastet. Um die politisch wie moralisch heikle Angelegenheit endgültig zu klären, hatte Deutschland schließlich im Jahr 2008 den IGH angerufen. Er sollte prüfen, ob in Italien gefällte Urteile über Entschädigungszahlungen in Millionenhöhe mit dem Völkerrecht in Einklang stehen.

Massaker der Wehrmacht und SS

Konkret geht es um mehrere Massaker, die Wehrmacht und SS zwischen 1943 und 1945 in Mittelitalien verübten. In Italien sind etwa 80 Klagen von rund 500 Einzelpersonen anhängig, die von der Bundesrepublik Entschädigungen fordern. Die Kläger bekamen in Italien meist Recht. Orte wie Sant’Anna di Stazzema, Marzabotto und Civitella stehen in Italien für ungesühnte Verbrechen an Tausenden. Beispiel Civitella: Verbände der Division Hermann Göring metzelten dort im Juni 1944 einen Frühgottesdienst nieder – mehr als 200 Tote. Ein italienisches Militärgericht sprach den Hinterbliebenen das Recht auf Entschädigung zu.

Deutschland beharrte stets darauf, dass solche Ansprüche nur zwischen Staaten ausgehandelt werden könnten. An Italien leistete es 1961 Wiedergutmachungen von 40 Millionen Mark, weitere individuelle Leistungen wurden abgelehnt. Ohne Staatenimmunität, so die deutsche Position, sei keine Rückkehr zu einer dauerhaften und friedlichen Nachkriegsordnung möglich.

Namhafte Völkerrechtler unterstützen diese Auffassung. Tatsächlich hätte ein anderslautendes Urteil des IGH weitreichende und kaum absehbare juristische Konsequenzen zur Folge gehabt: Dann nämlich hätte nicht nur Deutschland, sondern einer ganzen Reihe anderer Staaten – auch Italien selbst – möglicherweise eine Klagewelle gedroht.

Das IGH-Urteil sorgte in Italienprompt für Empörung, denn nun haben nicht nur die Angehörigen der Opfer keine Hoffnung auf Entschädigung mehr. Italienische Gerichte dürfen ähnliche Klagen künftig auch gar nicht mehr zulassen. Außenminister Giulio Terzi di Sant’Agata zeigte sich ebenfalls enttäuscht. Rom wolle nun aber mit Berlin weiter verhandeln, um Gerechtigkeit für die Opfer herzustellen.

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