02.11.2011

Wikileaks: Assange darf ausgeliefert werden

Von Barbara Klimke
Assange bei der Ankunft vor dem Londoner High Court (02.11.2011).
Assange bei der Ankunft vor dem Londoner High Court (02.11.2011).
Foto: afp
London –  

Geldmangel, Datenlecks - und nun noch eine Niederlage für Wikileaks-Gründer Julian Assange: Er darf an Schweden ausgeliefert werden. Dort droht ihm der Prozess wegen mehrerer Sexualdelikte.

Als er das Gericht verließ, trug er einen dunkelblauen Anzug, eine blassblaue Krawatte und eine Mohnblume am Revers, ein in England dieser Tage allgegenwärtiges Emblem, mit dem an die Toten der Weltkriege erinnert wird.

Angesichts der tadellosen Aufmachung hätte man fast vergessen können, dass Julian Assange, der berühmteste und unbequemste Internet-Aktivist der Welt, seit 330 Tagen in Großbritannien unter Hausarrest steht. Das könnte sich bald ändern: Der High Court in London befand gestern, dass der Auslieferung des Wikileaks-Gründers nach Schweden nichts im Wege steht.

Der lange Kampf vor Gericht

Juli 2010: Wikileaks veröffentlicht im „Afghanischen Kriegstagebuch“ über 70 000 Dokumente über den Krieg der Alliierten am Hindukusch.

Die Richter kamen drei Monate nach dem Einspruch Assanges gegen seine Ausweisung zum Schluss, dass der von Schweden ausgestellte Europäische Haftbefehl formal rechtmäßig ist. Die Vorwürfe in der Sache wurden aber, wie Assange beklagte, nicht geprüft.

Angeblich soll sich Assange an zwei Schwedinnen vergangen haben. Sie hatten den Internet-Enthüller im August 2010 in ihre Wohnungen eingeladen. Danach zeigten sie ihn wegen sexueller Nötigung in drei Fällen sowie der Vergewaltigung in einem Fall an. Angeklagt ist er bis heute nicht; dazu müsste er in Schweden vernommen werden, wogegen er sich seit einem Jahr sträubt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass er auch gegen das zweitinstanzliche High-Court-Urteil noch einmal in Berufung geht.

Assange: Anklage ist Schmutzkampagne

Assange und seine Anwälte sind überzeugt, dass er Opfer einer Kampagne ist. Der Wikileaks-Gründer hatte über die von ihm gegründete Enthüllungsplattform hunderttausende Geheimunterlagen, Depeschen und Dokumente zu Irak und Afghanistan ins Netz gestellt und damit die Wut und den Zorn von Regierungen in aller Welt auf sich gezogen.

Beweise für diese These gibt es nicht; unbestritten aber ist, dass das Ansehen des einst als Cyber-Messias umjubelten früheren Hackers schwer gelitten hat. Assange hat sich mit Verbündeten aus der Medienbranche überworfen; durch eine Panne wurden unverschlüsselte Datensätze ins Netz gestellt; und zuletzt musste Wikileaks aus Geldmangel seine Veröffentlichungen unterbrechen, weil US-Finanzunternehmen die Plattform boykottieren.

14 Tage hat Assanges Anwaltsteam nun Zeit, einen Einspruch gegen das jüngste Urteil beim Supreme Court zu beantragen. Im Falle der Ablehnung wird Assange binnen zehn Tagen ins Flugzeug nach Stockholm gesetzt. Ansonsten muss er weiter in Norfolk ausharren, wo ihm ein Mäzen während des Hausarrests Gastfreundschaft gewährt: Auch in Ellingham Hall hat Assange eine elektronische Fußfessel zu tragen. (Neue Fassung)

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