18.01.2012

Wulff-Affäre: Wulff legt Fragen und Antworten vor

Wulff legt die Fragen und Antworten nun doch vor.
Wulff legt die Fragen und Antworten nun doch vor.
Foto: dpa

Bundespräsident Christian Wulff legt die angekündigten Journalistenanfragen und seine Antworten darauf nun doch vor. Das Material umfasst rund 240 Seiten.

In Reaktion auf die Kritik an seiner Informationspolitik hat Bundespräsident Christian Wulff eine umfassende Sammlung von Presseanfragen samt Antworten der Anwälte zu seiner Kreditaffäre veröffentlichen lassen. Wulffs Anwälte stellten am Mittwoch rund 250 Seiten Schriftverkehr mit Medien ins Internet. Im niedersächsischen Landtag lieferten sich Opposition und Regierung eine hitzige Debatte über die Affäre.

In den im Internet veröffentlichten Anfragen geht es vor allem um Wulffs Privatkredit für den Eigenheimerwerb, dessen Ablösung durch einen Kredit bei der BW Bank und um seine Urlaube in Anwesen befreundeter Unternehmer. Die Dokumente wurden nach Angaben von Wulffs Anwalt Gernot Lehr nach Rücksprache mit den anfragenden Medien veröffentlicht.

Nicht alle Redaktionen stimmen der Veröffentlichung zu

Lehr betonte, dass „bislang von mehreren Redaktionen keine oder nur eingeschränkte Zustimmungen vorliegen“. Er wertete dies als Beleg für die „sachliche Notwendigkeit und Richtigkeit“ seiner ursprünglichen Entscheidung, die von Wulff zugesagte Veröffentlichung der Frage-Antwort-Sammlungen zunächst unter Verweis auf den Schutz von Persönlichkeitsrechten zu verweigern und von der Zustimmung der anfragenden Medien abhängig zu machen.

Unter dem Druck scharfer Kritik hatte Lehr dann in der vergangenen Woche angekündigt, die Dokumente doch zu veröffentlichen, falls die anfragenden Medien ihr Einverständnis gäben. Geschwärzt wurden dabei nun personenbezogene Angaben zu Journalisten und Kanzleimitarbeitern, bestimmte Angaben zu Dritten und Fragen, die Verletzungen des Persönlichkeitsrechts enthielten.

Antworten im Kern korrekt

Wulffs Anwalt betonte, dass die Antworten seiner Kanzlei in manchen Fällen „nach dem Eingang ergänzender Informationen erweitert oder präzisiert“ worden seien. Im Kern seien die Antworten immer korrekt gewesen: „Eine Korrektur von entscheidenden Kernaussagen“ sei „nicht erforderlich“ gewesen.
In der ersten Landtagsdebatte über die Vorwürfe gegen Wulff warf die niedersächsische Opposition der CDU-FDP-Landesregierung eine Behinderung der Aufklärung vor. Die Regierung unter Ministerpräsident David McAllister (CDU) verweigere überfällige Auskünfte über Wulffs Verhalten in seiner Zeit als Ministerpräsident bis Mitte 2010, kritisierten SPD und Grüne. Zuvor hatte die Landesregierung zur Mehrheit der über 150 gestellten Fragen Auskünfte unter Hinweis auf Wulffs Privatsphäre verweigert.

Die Staatsanwaltschaft in Stuttgart gab derweil bekannt, dass sie kein Ermittlungsverfahren gegen Wulff wegen dessen günstigen Kredites bei der BW Bank einleiten werde. Es gebe weder gegen den Bundespräsidenten noch gegen die Bank einen Anfangsverdacht auf den Vorwurf der Untreue. Bei der Anklagebehörde waren insgesamt 19 Strafanzeigen eingegangen. (afp)

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