09.02.2012

Bundesverwaltungsgericht: Kahlschlag für die Autobahn A 100 gestoppt

Von Peter Neumann
Viele Berliner sind gegen den Ausbau der A 100. Nun ist dieser vorerst auch juristisch gestoppt.
Viele Berliner sind gegen den Ausbau der A 100. Nun ist dieser vorerst auch juristisch gestoppt.
Foto: dapd
Berlin –  

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Vorarbeiten für die geplante Verlängerung der Autobahn A 100 von Neukölln nach Treptow gestoppt. Es untersagte die weitere Räumung von Kleingärten, mit der eine Firma im Auftrag des Senats Ende Januar begonnen hatte.

Teures Projekt

Die Autobahn A 100 soll um 3,2 Kilometer verlängert werden – von Neukölln bis zur Straße Am Treptower Park. Der Bau der sechsspurigen Trasse dauert fünf bis sechs Jahre.

363,9 Millionen Euro wurden vom Bund für den Bau eingeplant, 55,5 Millionen für den Kauf von Grundstücken. Für Planungskosten und die Bauvorbereitung hat das Land Berlin 23,4 Millionen Euro vorgesehen.

Die Innenstadt werde durch die A 100 entlastet, 60 000 Menschen profitieren, so der Senat. Gegner verweisen darauf, dass vier Miethäuser abgerissen und 298 Bäume gefällt werden.

Bis zur Frankfurter Allee soll die A 100 künftig führen. Für den geplanten Tunnel unter dem Ostkreuz werden ab April erste Segmente gebaut.

Der 9. Senat gab am Donnerstag einem Eilantrag statt, den der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und private Betroffene am Tag zuvor eingereicht hatten. Das Gericht hatte bereits 2011 entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss, mit dem der Senat den Weiterbau des Stadtrings genehmigt hatte, vorerst nicht vollzogen werden darf.

Anlass: Der BUND, Anlieger und Friedrichshain-Kreuzberg klagen gegen das Projekt, darüber wurde noch nicht entschieden. Die nun begonnene Freilegung der Trasse sei „dem Vollzug des Planfeststellungsbeschlusses zuzuordnen“ und dürfe nicht fortgeführt werden, hieß es.

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