03.01.2012

Arbeitslosigkeit: Weniger Hilfe für Hartz-IV-Empfänger

Von Eva Roth
Gelder für den Weg aus der Arbeitslosigkeit blieben ungenutzt.
Gelder für den Weg aus der Arbeitslosigkeit blieben ungenutzt.
Foto: Getty

Hartz-IV-Empfänger bekamen 2011 weniger Eingliederungszuschüsse, Geld für Weiterbildung oder Hilfen für die Selbstständigkeit als im Jahr zuvor. Grund sind restriktive Vorschriften der Bundesregierung.

Arbeitslose Hartz-IV-Empfänger werden immer seltener bei der Jobsuche unterstützt. Im Dezember seien nur noch 507.000 Menschen gefördert worden, sagt DGB-Arbeitsmarktexperte Wilhelm Adamy dieser Zeitung. Das seien rund 30 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Insgesamt sei die Zahl der arbeitslosen Hartz-IV-Empfänger jedoch nur um 4,6 Prozent zurückgegangen.

Stark zurückgefahren wurden nicht nur die umstrittenen Ein-Euro-Jobs. Hartz-IV-Empfänger erhielten auch viel seltener eine Weiterbildung, Eingliederungszuschüsse und Hilfen für die Selbstständigkeit. Einen Beschäftigungszuschuss erhielten nur noch 2600 Menschen – und damit 60 Prozent weniger als im Vorjahr, kritisiert DGB-Fachmann Adamy. Dabei sei dieses Instrument durchaus sinnvoll.

Geld für Leistungen bleibt übrig

Mit dem Beschäftigungszuschuss soll Langzeitarbeitslosen geholfen werden, die ohne diese Unterstützung keine Chance auf einen regulären Job haben. Die Hilfe ist relativ teuer: Die Jobcenter übernehmen bis zu 75 Prozent des Lohns, wenn der Arbeitslose bei einem Wohlfahrtsverband oder einer ganz normalen Firma angestellt wird, erläutert Adamy. Die Förderung kann notfalls weiter verlängert werden. Der DGB hält die Hilfen für sinnvoll, weil sie den Betroffenen eine längerfristige Perspektive eröffnet und weil die Arbeit nach Tarif bezahlt wird.

Insgesamt konnten die Jobcentern und Optionskommunen 2010 rund 6,6 Milliarden Euro für Eingliederungsleistungen ausgeben. Im vorigen Jahr waren es noch 5,3 Milliarden. Doch selbst diese geringeren Mittel wurden laut Adamy nicht komplett genutzt, etwa 400 bis 500 Millionen Euro sind demnach noch übrig. Verantwortlich dafür seien restriktive Vergabe-Vorschriften der Bundesregierung beim Beschäftigungszuschuss. Zudem sei ein Teil des Geldes erst im Herbst geflossen und konnte deswegen nicht mehr genutzt werden.

Diese Mittel dürften jetzt nicht einfach an den Bundeshaushalt zurückfließen und dort „untergehen“, fordert Adamy. Stattdessen sollten sie in diesem Jahr Hartz-IV-Empfängern zugute kommen und für die Qualifizierung genutzt werden. Schließlich hätten mehr als die Hälfte der arbeitslosen Hartz-IV-Empfänger keine abgeschlossene Berufsausbildung. Konkret schlägt der DGB ein Sonderprogramm vor, um die berufliche Weiterbildung im Hartz-IV-System auszubauen. Mit solchen Programmen habe man in der Arbeitslosenversicherung gute Erfahrungen gemacht.

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