Die Hartz-Reformen wirken: Die Zeitarbeit wächst, immer mehr Menschen arbeiten für wenig Geld. Und wenn die prekär Beschäftigten ihren Job verlieren, sind sie sofort auf Arbeitslosengeld II angewiesen. Inzwischen landen jeden Monat 61000 Arbeitnehmer, die arbeitslos werden, direkt in Hartz IV, berichtet die Bundesagentur für Arbeit. Vor drei Jahren waren es erst 51000.
Diese Menschen erhalten entweder gar kein Arbeitslosengeld I, weil sie nur kurzfristig beschäftigt waren. Anspruch auf diese Versicherungsleistung hat man erst dann, wenn man in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate einen Job hatte. Oder ihr Arbeitslosengeld I ist so gering, dass es mit Hartz IV aufgestockt werden muss. Das gilt für Beschäftigte mit niedrigen Löhnen. Mittlerweile ist jeder vierte Beschäftigte, der arbeitslos wird, sofort auf staatliche Fürsorge angewiesen.
Ein besonders hohes Risiko, direkt nach dem Job in Hartz IV zu landen, haben Leiharbeiter. Sie sind oft nur kurzzeitig beschäftigt und ihre Gehälter meist niedrig. Auch Beschäftigte im Gastgewerbe sind besonders oft betroffen. Generell sei fehlende Qualifikation ein Risikofaktor, so die Bundesagentur für Arbeit.
Dass ausgerechnet in jüngster Zeit, in der die Wirtschaft kräftig gewachsen ist, mehr Beschäftigte nach dem Job sofort in der Fürsorge landen, erklärt eine Behördensprecherin so: Dank der guten Konjunktur hätten viele Hartz-IV-Empfänger eine Stelle gefunden. Oft sei der Job aber befristet gewesen, viele hätten bei einer Zeitarbeitsfirma angeheuert. Und diese Menschen werden eben auch schnell wieder arbeitslos. Man kann das auch anders formulieren: Auf einem Teil des deutschen Arbeitsmarkts ist das Prinzip Heuern und Feuern mittlerweile Realität – dank der Hartz-Reformen, die die Zeitarbeit liberalisiert haben.
Hinzu kommt der wachsende Niedriglohnsektor. Rund 1,3 Millionen Beschäftigte erhalten in Deutschland weniger als fünf Euro pro Stunde, erklärt Karl Brenke vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Für einen Stundenlohn unter sieben Euro arbeiten demnach 3,3 Millionen Menschen. Auch der Ausbau des Niedriglohn-Sektors war Ziel der Hartz-IV-Reformen der damaligen rot-grünen Bundesregierung.
Tarifverträge schützen dabei keineswegs immer und überall vor Niedriglöhnen. So beträgt der unterste Tariflohn für eine Servicekraft in einem Café in Bayern gerade einmal 5,26 Euro. Abgeschlossen hat den Tarifvertrag eine „christliche“ Gewerkschaft. Aber auch die DGB-Gewerkschaften haben teils extrem niedrige Einkommen akzeptiert, wie eine Auswertung des Statistischen Bundesamts zeigt: Im Fleischerhandwerk Sachsen beträgt der niedrigste Tariflohn sechs Euro, im Friseurhandwerk Schleswig-Holstein sind es ebenfalls sechs Euro, im Hotel- und Gaststättengewerbe Brandenburg sind es 6,29 Euro.
Zuständig für das Ernährungs- und Gastgewerbe ist die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG). Warum akzeptieren die Arbeitnehmer-Vertreter derart geringe Verdienste? Ganz einfach: Sie können nicht mehr durchsetzen. Im Hotel- und Gaststättengewerbe habe ein Betrieb im Durchschnitt weniger als vier Beschäftigte, sagt NGG-Vorsitzender Franz Josef Möllenberg der Frankfurter Rundschau. In solchen Kleinst-Betrieben könne die Gewerkschaft keine Streiks organisieren. Und „in den Tarifverhandlungen verstecken sich die großen Hotelketten dann hinter dem Eckkneipier“, kritisiert Möllenberg.
„Wir brauchen die Hilfe des Gesetzgebers“, betont der Gewerkschaftschef. Ohne einen branchenübergreifenden Mindestlohn ist das Problem aus seiner Sicht nicht in den Griff zu bekommen.
Die Mindestlohn-Vorschläge der CDU seien eine „Mogelpackung“. Denn die Christdemokraten wollen nur in den Branchen Lohnuntergrenzen einziehen, in denen es gar keine Tarifverträge gibt. So sieht es der jüngste Parteitagsbeschluss vor. Die Minilöhne im Gastgewerbe und anderswo würden also weiter gelten. Die Angaben des Statistischen Bundesamts zeigten, wie verbreitet „Hungerlöhne“ in Deutschland seien, so Möllenberg. Die NGG erwägt nun, ob sie grundsätzlich keine Stundenlöhne unter 8,50 Euro mehr akzeptiert. „Wir diskutieren zurzeit, ob wir uns künftig verweigern.“
Mit wenig Geld müssen sich nicht nur gering qualifizierte Beschäftigte begnügen, berichtet das Statistische Bundesamt. Auch Fachkräfte verdienen in einigen Branchen wenig. So liege das tarifliche Anfangsgehalt für Bäcker- und Konditorengesellen in Mecklenburg-Vorpommern bei 6,97 Euro. Ausgebildeten Köchen in Thüringen stünden anfänglich nur 8,04 Euro zu.
Auch in Westdeutschland gibt es teils extrem niedrige Tarifgehälter: In Schleswig-Holstein beträgt die Untergrenze für ausgelernte Friseurinnen sieben Euro, für Köche in der Metropole Hamburg beträgt sie 8,27 Euro.
Allerdings gilt weiterhin die Regel: In Ostdeutschland sind die Tarifeinkommen oft niedriger als in Westdeutschland. Manchmal sind die Unterschiede krass: Eine Fachkraft im Gastgewerbe hat in Mecklenburg-Vorpommern tariflich einen Anspruch auf 1164 Euro im Monat. Ihre Kollegen in Baden-Württemberg erhalten dagegen 1799 Euro. In Meck-Pomm sei die Gewerkschaft viel schwächer als im Südwesten, erklärt eine Funktionärin die Kluft.

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