12.01.2012

Atombrennstoffsteuer: Schlappe für Energieriesen EnBW

Für Atomkraftbetreiber wird die Nutzung ihrer Brennelemente teurer als zuvor.
Für Atomkraftbetreiber wird die Nutzung ihrer Brennelemente teurer als zuvor.
Foto: dpa

Ein kleiner Etappensieg für Atomkraftgegner: Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Kernbrennstoffsteuer verfassungsgemäß ist, und weist die Klage des Energieriesen EnBW zurück.

Im Zuge der Nuklearkatastrophe von Fukushima hatte der Bundestag im Juni 2010 die Brennelementesteuer beschlossen. Damit sollte auch der Atomausstieg bis 2022 unterstützt werden. Seit Anfang Januar 2011 sollte die Steuer bereits erhoben wurden - faktisch ist bisher jedoch kein Geld geflossen.

Die großen Energieversorger EON, RWE und EnBW klagten gegen die Steuer und bis zur gerichtlichen Klärung konnte der Steuerbescheid nicht vollzogen werden. Finanzgerichte in anderen Bundesländern hatten die Steuer bisher infrage gestellt.

Nun hat das Finanzgericht Baden-Württemberg beschlossen, dass die Steuer verfassungsgemäß und europarechtskonform ist. Der Deutsche Bundestag rechnet nun mit einer jährlichen Einnahme von 2,3 Milliarden Euro. Die Steuer für ein Gramm Kernbrennstoff beträgt dabei 145 Euro. Die Einführung einer Brennelementesteuer wurde bereits seit Jahren von Atomkraftgegnern gefordert. (rtr)

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