Versicherungen: Obwohl das Gesetz Mitte Dezember im Bundesrat hängenblieb, bieten die Versicherungen ungeachtet dessen vom 21. Dezember an nur noch sogenannte Unisex-Tarife an. Sie machen Schluss mit der vom Europäischen Gerichtshof beanstandeten Geschlechterdiskriminierung. Teurer wird es dadurch für Männer im Bereich der Alters- und Berufsunfähigkeitsvorsorge – und für Frauen bei Risikoversicherungen.
Pflegeversicherung: Der Beitragssatz steigt zum 1. Januar 2013 von 1,95 auf 2,05 Prozent, bei Kinderlosen auf 2,3 Prozent. Das bringt Mehreinnahmen von 1,1 bis 1,2 Milliarden Euro im Jahr. Menschen mit Demenz oder geistiger Behinderung, die von Angehörigen zu Hause betreut werden und in keiner Pflegestufe sind, können im Gegenzug außer den heute möglichen maximal 200 Euro für Betreuung nun Pflegegeld von 120 Euro oder Sachleistungen von bis zu 225 Euro bekommen. Auch in Stufe I und II gibt Erhöhungen. Für Wohnformen zwischen ambulant und stationär gibt es je Bedürftigen 200 Euro zusätzlich. Bei Gründung einer Pflege-WG gibt es zeitlich befristet eine Förderung von Umbauten von 2 500 Euro pro Person – maximal 10 000 Euro. Der Abschluss privater Zusatzversicherungen für den Pflegefall wird steuerlich gefördert.
Mini-Jobs: Die Verdienstobergrenze für rund sieben Millionen Minijobber steigt von 400 auf 450 Euro. Für die bislang von Abgaben befreite geringfügige Beschäftigung müssen nun Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt werden, was unter anderem auch Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente und Riester-Förderung bedeutet. Dafür sollen Minijobber den Beitrag des Arbeitgebers zur Rentenversicherung von pauschal 15 Prozent aus eigenen Mitteln aufstocken. Wegen des 2013 sinkenden Rentenbeitrags zahlt der Minijobber so nur 3,9 Prozent selbst dazu. Wer 450 Euro verdient, muss maximal 17,55 Euro bezahlen. Bislang gab es den vollen Versicherungsschutz mit allen Leistungen der Rentenversicherung für Minijobber nur durch freiwillige Aufstockung mit Zusatzbeiträgen. Das jetzige Modell gilt nur für neu geschlossene Minijob-Verträge. (to.)
Kindergartenplatz: Eltern mit kleinen Kindern zwischen einem und drei Jahren haben ab dem 1. August 2013 einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Sie können in ihrer Stadt dann auf einen Kita-Platz oder eine Betreuung durch eine Tagesmutter pochen. Wer in seiner Kommune vergebens nach einem Betreuungsplatz für sein Kleinkind sucht, kann auf Schadenersatz klagen.
SAP, Europas führender Softwarekonzern, hat hierzulande die sogenannte Bilanzsaison eingeläutet , war aber leider nicht für Überraschungen gut. Denn SAP wuchs weniger stark als erwartet. mehr...

