31.01.2012

KBV: Minister kürzt Kassenärzte-Chef das Gehalt

Von Daniel Baumann
Kassenärzte-Chef Köhler soll sich mit weniger Gehalt begnügen.
Kassenärzte-Chef Köhler soll sich mit weniger Gehalt begnügen.
Foto: dpa

Erst wollte sich Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr heraushalten, nun kassiert er doch die satte Gehaltserhöhung für Kassenärzte-Chef Andreas Köhler.

Dem Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Köhler, soll das Gehalt gekürzt werden. „Die Bezüge verletzen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit“, erklärte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums.

Damit kassiert das Ministerium eine satte Gehaltserhöhung, die Köhler nach seiner Wiederwahl im April vergangenen Jahres erhalten hatte und die heftige Proteste in Teilen der Ärzteschaft ausgelöst hatte. Um 90.000 Euro wurde Köhlers Basisgehalt damals angehoben. Auf das Jahr gerechnet, verdient er seither 350.000 Euro. Der Spitzenvertreter der ärztlichen Selbstverwaltung, einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft, erhält damit fast 50 Prozent mehr als Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). In einem Brief an die Vertreterversammlung der Kassenärzte, die den Arbeitsvertrag mit Köhler abschloss, fordert das Ministerium nun, „das zu korrigieren“. Das Gehalt sei zu hoch. Was angemessen ist, sagte das Ministerium nicht. Den Medizinern wird eine Frist bis zum 9. März eingeräumt.

Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Köhler (Archivbild).
Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Köhler (Archivbild).
Foto: dpa

Für Mediziner wie den Präsidenten der Freien Ärzteschaft, Martin Grauduszus, dürfte das eine Genugtuung sein. Er hatte die Gehaltserhöhung als „Schlag ins Gesicht der Ärzte“, kritisiert. Diese müssen das Gehalt Köhlers von ihren Honoraren bezahlen. Das Ministerium wollte sich anfänglich raushalten. Erst als sich ein Anästhesist an die Aufsichtsbehörden wendete, forderten die Beamten Köhlers Vertrag zur Prüfung an. Nun macht Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) ernst. Sollte die KBV das Gehalt ihres Chefs nicht reduzieren, bestehe die Möglichkeit, einen „Verpflichtungsbescheid zu erlassen“, sagte ein Sprecher.

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