Herr Badle, mit welchen Delikten haben Sie es in der Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen vor allem zu tun?
Ein Hauptaugenmerk richtet sich seit einiger Zeit auf das Zusammenwirken von Ärzten und Apothekern bei der Abrechnung sogenannter Luftrezepte. Dabei werden von dem Apotheker teils hohe Umsätze mit Medikamenten vorgetäuscht, die tatsächlich gar nicht abgegeben werden.
Wie funktioniert das?
Ein Arzt stellt zum Beispiel auf den Namen seiner Patienten Rezepte für hochpreisige Medikamente aus und gibt die Rezepte dem Apotheker, der sie bei der Krankenkasse einreicht. Diese erstattet wiederum den Preis, eine Abgabe des Medikaments an den Patienten erfolgt jedoch nicht. Den „Gewinn“ teilen Arzt und Apotheker untereinander auf.
Klingt ziemlich einfach.
Das ist es auch. Deshalb entstehen oft in relativ kurzer Zeit sehr hohe Schadenssummen. Derzeit werden in unserer Zentralstelle vier Ermittlungskomplexe gegen Beschuldigte, denen die Abrechnung von Luftrezepten zur Last gelegt wird, bearbeitet. Hierbei geht es um Schadenssummen von jeweils 500.000 bis 1,5 Millionen Euro. Der größte Schaden wurde innerhalb einer Zeitspanne von nur neun Monaten verursacht.
Fällt so etwas den Kassen nicht auf?
Wenn gefälschte Rezepte für nicht existierende oder bereits verstorbene Patienten eingereicht werden, fällt das schon auf. Aber wenn sich die Beteiligten geschickt anstellen, die Daten echter Patienten verwenden und Medikamente plausibel abrechnen, fällt das den Kassen nicht unbedingt auf. Dort laufen schließlich jeden Monat Hunderttausende Datensätze ein.

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