Aus der Haft entlassen und trotzdem nicht sein eigener Herr: Gut einen Monat nach seiner Festnahme in Neuseeland ist Megaupload-Gründer Kim Schmitz gegen Kaution frei. Ein Richter in Auckland entschied am Mittwoch, dass keine Fluchtgefahr bestehe, weil das gesamte Vermögen des Internetmillionärs beschlagnahmt sei.
Für den Mega-Mann, der seinen Namen in Kim Dotcom ändern ließ, gelten allerdings strenge Auflagen: Der 38-Jährige darf nicht ins Internet gehen und muss in seinem Anwesen in Auckland bleiben, es sei denn, es gebe einen medizinischen Notfall.
Nur unter diesen Bedingungen hatte Richter Nevin Dawson im Gegensatz zu zwei vorherigen Entscheidungen von Kollegen keine Bedenken gegen die Freilassung. Neben der Beschlagnahmung seines Vermögens sei auch seine Familie ein Grund, weshalb Schmitz ein Interesse daran habe, in Neuseeland zu bleiben, argumentierte Dawson.
Schmitz selbst sagte, er sei erleichtert, seine drei kleinen Kinder und seine schwangere Frau wiederzusehen.
Rückschlag für US-Justiz
Drei weitere am 20. Januar gemeinsam mit Schmitz festgenommene Verantwortliche des inzwischen geschlossenen Online-Speicherdienstes waren bereits zuvor auf Kaution freigekommen. Sie alle sollen sich massiver Internetpiraterie schuldig gemacht haben, da Megaupload das Herunterladen von urheberrechtsgeschützten Werken ermöglichte.
Die Entscheidung des Richters ist ein Rückschlag für die US-Justiz, die eine Auslieferung aller vier Megaupload-Verantwortlichen fordert. Eine Anhörung zu den Auslieferungsanträgen soll voraussichtlich am 20. August stattfinden. Sollte der aus Kiel stammende Schmitz vor ein US-Gericht gestellt werden, droht dem ehemaligen Internet-Hacker die Maximalstrafe von 20 Jahren Haft.
Die US-Behörden werfen Schmitz vor, allein im Jahr 2010 durch seine Internetaktivitäten 42 Millionen Dollar (rund 32 Millionen Euro) verdient zu haben. Megaupload bot seinen Nutzern seit 2005 an, Daten im Internet zu speichern und dort auch anderen zur Verfügung zu stellen. Dies ist an sich nicht illegal. Allerdings wurde die Plattform auch dazu genutzt, Raubkopien etwa von Musik, Filmen und Software zu verbreiten.
Der Anwalt von Schmitz, Paul Davison, sagte, sein Mandant sei entschlossen, weiter gegen die US-Vorwürfe zu kämpfen. Diese hätten „keinerlei substanzielle Basis“. (afp)

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