Die EU-Kommission will das massiv kritisierte Acta-Abkommen durch ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofs retten. Handelskommissar Karel De Gucht kündigte am Mittwoch an, dem EuGH den Text zur Prüfung vorzulegen. Das sei ein notwendiger Schritt, um die unbegründete Angst vor dem Abkommen zu nehmen. Die Diskussion dürfe nicht länger „auf Fehlinformationen und Gerüchten fußen, die in sozialen Medien und Blogs vorherrschen“, sagte De Gucht.
Damit erteilte er Internetaktivisten eine Kampfansage, die seit Jahresbeginn eine wütende Kampagne gegen Acta fahren. Auch Demonstrationen in zahlreichen Ländern haben dazu geführt, dass das Abkommen gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen auf der Kippe steht. Deutschland gehört zu mehreren EU-Staaten, die die Ratifizierung auf Eis gelegt haben. Der Fraktionschef der Konservativen im EU-Parlament, Joseph Daul, hat Acta schon für „erledigt“ erklärt.
Der auf Initiative der USA und Japans ausgehandelte ACTA-Vertrag regelt unter anderem die „Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im digitalen Umfeld“. Kritiker sehen darin dagegen eine Einschränkung von Freiheitsrechten im Internet. Deutschland will ACTA vorerst nicht unterzeichnen. Die zuständige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) habe Bedenken angemeldet, hatte am Freitag ein Sprecher des Auswärtigen Amts gesagt.
Das Urheberrecht schützt Leistungen des menschlichen Geistes. Durch das deutsche Urheberrechtsgesetz wird der Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes geschützt. Damit dient das Gesetz den ideellen und materiellen Interessen des Urhebers.
Dem Urheber steht „eine angemessene Vergütung“ zu, soweit ein anderer als der Urheber das Werk nutzt. Auch wenn der Urheber und der Nutzer keine Absprache über eine solche Vergütung getroffen haben, gilt nach dem Urheberrechtsgesetz „die angemessene Vergütung als vereinbart“. Damit wird dem Urheber ein gesetzlicher Anspruch auf Vergütung eingeräumt.
70 Jahre nach dem Tode des Urhebers erlischt grundsätzlich das Urheberrecht. Soweit es mehrere Urheber gibt, erlischt es 70 Jahre nach dem Tode des am längsten lebenden Miturhebers. Bei anonymen und pseudonymen Werken erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach der Erstveröffentlichung.
Das Anti-counterfeiting Trade Agreement (Acta) ist ein internationaler Handelspakt mit dem Ziel, Urheberrechte auch international durchzusetzen und gegen Marken- und Produktfälschung vorzugehen. Das Abkommen ergänzt das Trips-Abkommen von 1994 im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO). Der Acta-Vertrag geht auf eine Initiative der USA und Japans zurück.
Die Verhandlungen über Acta standen unter dem Druck von Interessengruppen insbesondere der US-amerikanischen Film- und Musikindustrie. Das fertige Vertragswerk wurde bis zum Januar von der EU und zehn weiteren Staaten
unterzeichnet. Allerdings haben noch nicht alle 27 Mitglieder der EU auch als Nationalstaaten das Abkommen signiert. Das Abkommen muss zudem noch vom Europaparlament gebilligt und von den Parlamenten der Einzelstaaten ratifiziert werden.
Die Kritiker sehen in dem Abkommen eine Einschränkung von Freiheitsrechten im Internet. Die Bundesregierung hat erklärt, dass Acta nichts an der deutschen Rechtslage ändere. Allerdings wird von Kritikern wie Befürwortern darauf hingewiesen, dass viele Acta-Bestimmungen einen relativ großen Interpretationsspielraum lassen.
Unter dem Eindruck massiver Proteste haben Polen, die Slowakei, Tschechien und Lettland jüngst die Ratifizierung von Acta vorerst ausgesetzt. Auch Deutschland wird das Abkommen zunächst nicht unterzeichnen. Das Auswärtige Amt zog die bereits erteilte Weisung zur Signierung des umstrittenen Vertragswerks wieder zurück, wie am Freitag bekannt wurde.
Folgende Länder haben über Acta verhandelt: die Europäische Union und ihre 27 Mitgliedstaaten, ferner Australien, Japan, Kanada, Südkorea, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Singapur, die Schweiz und die USA. An den ersten
Verhandlungsrunden nahmen auch Jordanien und die Vereinigten Arabischen Emirate teil.
Die Vorbereitungen für Acta hatten mit dem G8-Gipfel 2006 begonnen. Seit Juni 2008 wurde konkret verhandelt. Im Dezember 2011 gab der Rat der 27 EU-Minister grünes Licht für ACTA.
Im Januar 2012 unterzeichneten in Tokio 22 EU-Staaten das Abkommen. Am 29. Februar soll das Abkommen im Außenhandelsausschuss des EU-Parlaments debattiert werden, im Juli soll das Plenum darüber abstimmen.
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Die Kommission will das nicht hinnehmen. Er teile die Sorge um fundamentale Rechte, sagte De Gucht. Und er begrüße, dass viele Menschen für die Freiheit im Internet eintreten würden. Aber Acta sei ein Abkommen, dass die geltenden Standards zum Schutz des Urheberrechtes in Europa global verankern solle. „Acta wird nichts an den EU-Gesetzen ändern. Acta wird keine Zensur im Internet einführen oder Websiten schließen“, sagte der Kommissar. Es werde nur helfen durchzusetzen, was in der EU längst Gesetz sei.
Bundesregierung lobt Entscheidung
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger lobt den Entschluss der EU-Kommission, das umstrittene Acta-Abkommen vom Europäischen Gerichtshof prüfen zu lassen. Das sei „eine kluge Entscheidung“, sagte die FDP-Politikerin am Mittwoch. „Der Europäische Gerichtshof wird gewissenhaft prüfen, ob Acta mit den europäischen Grundrechten vereinbar ist.“
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Das Abkommen, über das drei Jahre lang verhandelt worden war, kann nur in Kraft treten, wenn es von allen EU-Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission ratifiziert und vom EU-Parlament gebilligt wird. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will die Ratifizierung so lange aussetzen, bis das EU-Parlament sein Votum gefällt hat. Das soll frühestens im Sommer geschehen.
Kritiker sehen in dem Abkommen eine Einschränkung von Freiheitsrechten im Internet. Anti-Acta-Aktivisten wollen den Protest am Leben erhalten. So rief das Hamburger Bündnis gegen Acta am Mittwoch für kommenden Samstag zu einem neuen Demonstrationstag auf. Auch in anderen deutschen Großstädten wurden weitere Protestaktionen angekündigt. Am vorvergangenen Samstag waren bundesweit Zehntausende gegen das Abkommen auf die Straße gegangen. (dapd)

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