22.02.2012

Urheberrecht: EU-Kommission will Acta prüfen lassen

Gegen Acta gingen in den vergangenen Wochen europaweit Hunderttausende auf die Straße, hier im bulgarischen Sofia.
Gegen Acta gingen in den vergangenen Wochen europaweit Hunderttausende auf die Straße, hier im bulgarischen Sofia.
Foto: AFP

Offenbar hadert auch die EU-Kommission mit dem höchst umstrittenen Urheberrechtsabkommen Acta: Die Behörde in Brüssel will wissen, ob Acta mit den europäischen Grundrechten vereinbar ist.

Die EU-Kommission will das massiv kritisierte Acta-Abkommen durch ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofs retten. Handelskommissar Karel De Gucht kündigte am Mittwoch an, dem EuGH den Text zur Prüfung vorzulegen. Das sei ein notwendiger Schritt, um die unbegründete Angst vor dem Abkommen zu nehmen. Die Diskussion dürfe nicht länger „auf Fehlinformationen und Gerüchten fußen, die in sozialen Medien und Blogs vorherrschen“, sagte De Gucht.

Damit erteilte er Internetaktivisten eine Kampfansage, die seit Jahresbeginn eine wütende Kampagne gegen Acta fahren. Auch Demonstrationen in zahlreichen Ländern haben dazu geführt, dass das Abkommen gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen auf der Kippe steht. Deutschland gehört zu mehreren EU-Staaten, die die Ratifizierung auf Eis gelegt haben. Der Fraktionschef der Konservativen im EU-Parlament, Joseph Daul, hat Acta schon für „erledigt“ erklärt.

ACTA und das Urheberrecht

Der auf Initiative der USA und Japans ausgehandelte ACTA-Vertrag regelt unter anderem die „Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im digitalen Umfeld“. Kritiker sehen darin dagegen eine Einschränkung von Freiheitsrechten im Internet. Deutschland will ACTA vorerst nicht unterzeichnen. Die zuständige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) habe Bedenken angemeldet, hatte am Freitag ein Sprecher des Auswärtigen Amts gesagt.

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Die Kommission will das nicht hinnehmen. Er teile die Sorge um fundamentale Rechte, sagte De Gucht. Und er begrüße, dass viele Menschen für die Freiheit im Internet eintreten würden. Aber Acta sei ein Abkommen, dass die geltenden Standards zum Schutz des Urheberrechtes in Europa global verankern solle. „Acta wird nichts an den EU-Gesetzen ändern. Acta wird keine Zensur im Internet einführen oder Websiten schließen“, sagte der Kommissar. Es werde nur helfen durchzusetzen, was in der EU längst Gesetz sei.

Protest gegen die Zensur im Netz

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Bundesregierung lobt Entscheidung

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger lobt den Entschluss der EU-Kommission, das umstrittene Acta-Abkommen vom Europäischen Gerichtshof prüfen zu lassen. Das sei „eine kluge Entscheidung“, sagte die FDP-Politikerin am Mittwoch. „Der Europäische Gerichtshof wird gewissenhaft prüfen, ob Acta mit den europäischen Grundrechten vereinbar ist.“

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Das Abkommen, über das drei Jahre lang verhandelt worden war, kann nur in Kraft treten, wenn es von allen EU-Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission ratifiziert und vom EU-Parlament gebilligt wird. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will die Ratifizierung so lange aussetzen, bis das EU-Parlament sein Votum gefällt hat. Das soll frühestens im Sommer geschehen.

Kritiker sehen in dem Abkommen eine Einschränkung von Freiheitsrechten im Internet. Anti-Acta-Aktivisten wollen den Protest am Leben erhalten. So rief das Hamburger Bündnis gegen Acta am Mittwoch für kommenden Samstag zu einem neuen Demonstrationstag auf. Auch in anderen deutschen Großstädten wurden weitere Protestaktionen angekündigt. Am vorvergangenen Samstag waren bundesweit Zehntausende gegen das Abkommen auf die Straße gegangen. (dapd)

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