12.11.2011

Charité Berlin: Die im Dunkeln sieht man nicht

Von Thorkit Treichel
Weißer Kittel, Stethoskop – das macht noch immer Eindruck. Medizinische Forschung bringt zudem noch Prestige und Geld.
Weißer Kittel, Stethoskop – das macht noch immer Eindruck. Medizinische Forschung bringt zudem noch Prestige und Geld.
Foto: ddp
Berlin –  

Die Berliner Charité will Fälschungsvorwürfe aufklären – darf das aber offenbar nicht. Denn obwohl sich manche Forscher im Zwielicht bewegen und Arbeiten mit fragwürdigen Ergebnissen produzieren, gibt es offenbar keine hinreichende Rechtsgrundlage zu ihrer Ahndung.

Berlin soll in der medizinischen Forschung wieder im besten Licht dastehen, nicht zuletzt durch die geplante Fusion der Charité mit dem Max-Delbrück-Centrum der Helmholtz-Gemeinschaft. Aber dass im Wissenschaftsbetrieb nicht immer alles strahlt und glänzt, scheint dabei aus dem Blick geraten zu sein. Dass manche Forscher sich auch im Zwielicht bewegen und Arbeiten mit fragwürdigen Ergebnissen produzieren, darauf ist Berlin wohl nicht eingestellt. So gibt es offenbar keine hinreichende Rechtsgrundlage zur Ahndung wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Mit der Folge, dass die Charité, die seit nunmehr zweieinhalb Jahren versucht, Fälschungsvorwürfe aufzuklären, dazu nicht befugt ist. Zu diesem Urteil ist jetzt das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren gekommen (Az. VG 12 L 1036.1).

Keine gesetzliche Grundlage

„In Berlin fehlen die rechtlichen Grundlagen, um Untersuchungskommissionen einzurichten, die wissenschaftliches Fehlverhalten überprüfen“, sagt Rechtsanwalt Professor Matthias Dombert, der den Beschluss gegen die Charité erstritt. Das Gericht kam nämlich zu dem Schluss, dass sich weder im Hochschulgesetz des Landes noch im Universitätsmedizingesetz und der Satzung der Charité dafür entsprechende Regelungen finden.

Mit einem Pesthaus fing es an
Die Charité

Die Charité, im Jahr 1710 als Pesthaus vor den Toren Berlins gegründet, zählt nach eigenen Angaben zu den größten Universitätskliniken Europas.Über die Hälfte der deutschen Nobelpreisträger für Medizin und Physiologie stammt aus der Charité, unter ihnen Emil von Behring, Robert Koch und Paul Ehrlich.

Nach dieser weitreichenden Entscheidung ist nicht nur die Landespolitik gefordert, die Gesetze zu novellieren. Geklärt werden muss auch, wie weit Aufklärung gehen darf. Denn die Richter haben mit dem Verweis auf die Wissenschaftsfreiheit auch über die Befugnisse von Untersuchungskommissionen entschieden. Und wie es scheint, hat die Charité diese Vorgaben missachtet.

Dombert vertrat Professor Robert Nitsch, der inzwischen an der Universität Mainz tätig ist und bis 2009 Leiter des Instituts für Anatomie und auch Prodekan der Charité war. Seinerzeit wurde an dem Universitätsklinikum eine Untersuchungskommission eingesetzt, um die sogenannte Nogo-Studie, die Gegenstand des Gerichtsverfahrens war, auf mögliche Fälschungen hin zu überprüfen. Nitsch war als verantwortlicher Senior-Autor an diesem Paper beteiligt. Diese Forschung soll der Heilung von Querschnittsgelähmten dienen.

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