Anklage wirft ihm sexuellen Missbrauch in 212 Fällen vor: Liedermacher Demmler vor Gericht
Der Liedermacher Kurt Demmler steht von diesem Donnerstag an vor dem Landgericht. Der 65-Jährige soll sechs Mädchen sexuell missbraucht haben. Kurt Demmler, der zu den erfolgreichsten Rocktextern der DDR gehörte, wird sexueller Missbrauch von Kindern in insgesamt 212 Fällen vorgeworfen. Die Taten liegen schon lange zurück. Sie ereigneten sich der Anklage zufolgte zwischen August 1995 und November 1999. Die Mädchen waren damals zwischen zehn und 14 Jahren alt. Der Strafprozess ist vom Gericht zunächst bis Mitte Februar terminiert.Kurt Demmler hat mehr als 10 000 Texte geschrieben, unter anderem für bekannte DDR-Rockgruppen wie Karat, Karussell, die Klaus-Renft-Combo und auch für die Sängerin Nina Hagen. 1985 erhielt Demmler den Nationalpreis der DDR. Er war auch Mitunterzeichner der Resolution, mit der Rockmusiker im Wendeherbst 1989 Veränderungen in der DDR forderten. Am 4. November 1989 trat Liedermacher und Texter Demmler auf dem Alexanderplatz bei der ersten freien Massendemonstration in Ost-Berlin auf.Nach der Wende war Demmler zwar weiterhin kreativ, konnte seine Texte aber immer seltener unterbringen. In den Neunzigerjahren hatte er vor, mit einer Mädchenband zu arbeiten. Er wollte eine Art Tic Tac Toe neu erfinden. Dafür ließ er dann junge Mädchen als Sängerinnen vorsingen und auch vortanzen.Laut Anklage soll Demmler damals die interessierten Mädchen unter dem Vorwand eines Castings in seine Wohnung gelockt haben. Dort soll er Körperkontakt mit ihnen gehabt und sie sexuell berührt haben. Zu Vergewaltigungen sei es jedoch nicht gekommen, hieß es. Auch Gewalt und Drogen hätten bei dem Missbrauch keine Rolle gespielt. Eines der Mädchen soll drei Jahre lang ein- bis zwei Mal pro Woche zu Kurt Demmler gegangen sein. In ihrem Fall geht die Staatsanwaltschaft von rund 180 Missbrauchsfällen aus.Gegen den Liedermacher wird nicht zum ersten Mal ermittelt. Wie es aus Justizkreisen hieß, erhielt er bereits 2002 wegen eines ähnlichen "einschlägigen" Vorfalls einen Strafbefehl.