Buffet-Diebe

120 Bananen an einem Morgen: Hotelchef packt über seine Gäste aus

Frühstücksbuffet im Hotel: Bananen und Brötchen verschwinden in Fahrradtaschen. Ein Hotelbesitzer erzählt – und ein Anwalt erklärt die Rechtslage.

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Croissants, Marmelade, Pfannkuchen: Was am Buffet liegt, ist zum Verzehr vor Ort gedacht. (Symbolbild)

Croissants, Marmelade, Pfannkuchen: Was am Buffet liegt, ist zum Verzehr vor Ort gedacht. (Symbolbild)

© IMAGO/Zoonar.com/monticello

Der Obsteinkauf für drei Tage war nach einem Tag weg. Nicht gegessen – weg.

An diesem Punkt begann Jan de Vrij, seit 26 Jahren Besitzer eines Hotels im niederländischen Lemmer, sein Frühstücksbuffet genauer zu beobachten. Was er dabei sah, hat er der Zeitung De Telegraaf erzählt.

Seitdem fällt seinen Mitarbeitern auf, wie Gäste morgens Brötchen schmieren und diskret verschwinden lassen. Dazu zwei Bananen für die Radtour.

Pro Person klingt das nach nichts. Bei sechzig Gästen wären es allerdings 120 Bananen – ein Rechenbeispiel, das de Vrij zieht, um die Größenordnung zu zeigen.

Sein Einwand ist simpel: Gebucht wurde ein Frühstück, keine Tagesverpflegung.

Eigenes Bier auf der Hotelterrasse

Das Buffet ist dabei nur die eine Hälfte des Problems. Die andere spielt sich draußen ab.

Gäste bestellen auf der Terrasse einen Kaffee oder eine Cola, öffnen dann die Fahrradtasche und holen den mitgebrachten Proviant heraus. Mitgebrachte Bierdosen hat der Hotelier auch schon erlebt.

Das passiert nicht gelegentlich, sondern jede Woche. Sein Haus entwickelt sich damit in eine Richtung, die stark an einen Campingplatz erinnert.

Ansprechen mag er die Leute trotzdem ungern. Am Ende steht immer eine Diskussion und ein unangenehmer Abschied. Sinngemäß übersetzt sagt er: „Wir werden müde davon.“

7,50 Euro fürs Lunchpaket – Einpacken inklusive

Das Kuriose an der Geschichte: Es gäbe längst eine legale Lösung, und sie kostet keine acht Euro.

Für 7,50 Euro dürfen sich Gäste in Lemmer am Buffet ihr eigenes Lunchpaket zusammenstellen. Das Personal hilft dabei sogar beim Einpacken.

Es geht dem Hotelier also weniger um das Brötchen als um die Heimlichkeit. Taschenkontrollen kommen für ihn nicht infrage, den Schulmeister will er ebenfalls nicht spielen. Also hat er das Thema auf Facebook angesprochen.

Seine Vermutung: Die Gäste wollen sparen, weil auswärts essen teurer geworden ist. Nur gilt das für das Hotel eben auch.

Essen vom Buffet mitnehmen: Was in Deutschland gilt

Wer jetzt an den eigenen letzten Hotelaufenthalt denkt, sollte eines wissen: Das Frühstück ist Teil des Beherbergungsvertrags – und der endet an der Tür des Frühstücksraums.

Ein Fall für die Polizei ist die eingesteckte Banane deshalb noch nicht. Der Berliner Reiserechtsanwalt Jan Bartholl aus Charlottenburg hat die Lage in dieser Zeitung allgemein so beschrieben: „Strafbar im Sinne des Strafgesetzbuches ist das Mitnehmen von Speisen am Büfett nicht.“

Das Haus hat allerdings das Hausrecht und kann es durchsetzen. Vom freundlichen Hinweis bis zum Hausverbot ist einiges möglich.

In den AGB steht zu diesem Punkt oft gar nichts. Eine Erlaubnis folgt daraus nicht, im Zweifel hilft nur fragen.

Wann das Brötchen doch mitdarf

Ausnahmen gibt es, und sie sind unkompliziert. In Wander- und Skiregionen bieten viele Häuser das Lunchpaket gegen Aufpreis an, so wie in Lemmer.

Liegt der Mitreisende krank im Zimmer, wird kaum jemand ein Brötchen verweigern. Dasselbe gilt für das halb aufgegessene Nutellabrötchen des Kindes, das andernfalls im Biomüll landet.

Der Unterschied liegt allein im Fragen. Wer kurz beim Service nachfragt, bekommt in aller Regel ein Ja.

Der Rat des Hoteliers

Und wenn jemand partout sein eigenes Brot essen möchte? De Vrij hat dafür einen Vorschlag, der ohne erhobenen Zeigefinger auskommt.

Dann hole man sich besser einen Kaffee bei McDonald´s und setze sich draußen auf eine Bank.

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