Der Angeklagte hatte sich sein schwarzes Basecap tief ins Gesicht gezogen. Seine Augen und die obere Gesichtshälfte lagen dahinter versteckt. Warum er denn die Mütze aufbehalte, wollte die Staatsanwältin wissen. Sie fände das unhöflich. Doch die Richterin entschied, der Angeklagte könne das Cap aufbehalten. Schließlich sei ihm seine Tat "extrem peinlich".Das Verbrechen, über das am Freitag vor dem Landgericht verhandelt wurde, ereignete sich bereits vor fast sieben Jahren in Neukölln. An einem Sonntagnachmittag im Dezember 2002 passte der heute 48-jährige Angeklagte Robert M. zwei damals neun- und zehnjährige Mädchen auf der Straße ab. Mit vorgehaltener Pistole zwang er sie, mitzugehen. Er trieb die Mädchen durch mehrere Straßen, bis zu einem schlecht einsehbaren Kirchengelände. Dort mussten sie über einen Zaun klettern und eine Kellertreppe hinabsteigen. Vor dem Kellereingang verging sich der Heizungsbauer an den beiden Kindern. Er zwang sie zum Oralverkehr und bedrohte sie immer wieder mit der Waffe. Er würde sie erschießen, sollten sie schreien.Laut Staatsanwaltschaft ist die Tat "besonders kaltblütig" begangen worden. Die Mädchen hätten 40 Minuten lang "Todesängste" ausgestanden. "Der Angeklagte übte reine Macht aus. Weil er zu feige war, sich einen gleichwertigen Partner zu suchen, hat er sich an wehrlose Mädchen herangemacht", sagte Staatsanwältin Barbara Zoller.Während der Tat hatte Robert M. Zigaretten geraucht. Ein Zigarettenstummel, der später am Tatort sichergestellt wurde, nachdem sich die Opfer ihren Eltern und der Polizei anvertraut hatten, führte Jahre später auf seine Spur.Zunächst einmal aber tappte die Polizei im Dunkeln. Jahrelang fand man den Täter nicht. Bis zum November 2008. Robert M. saß zu diesem Zeitpunkt im Gefängnis - allerdings wegen eines anderen Sexualdelikts. Im Juli 2007 war er wegen Misshandlungen einer Prostituierten bei sadomasochistischen Fesselpraktiken zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte die 23-jährige Frau im Februar des gleichen Jahres nachts in seiner Kreuzberger Wohnung mit Rohrschellen an die Wand gekettet, sie geschlagen und geknebelt. Erst am Morgen gelang der Frau die Flucht. Das Gericht verurteilte Robert M. damals wegen besonders schwerer sexueller Nötigung, gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung. Bei einem DNA-Abgleich kam dann im November 2008 heraus, dass er auch für das Verbrechen an den Mädchen verantwortlich ist.Seit zweieinhalb Jahren sitzt der verheiratete M. in der Justizvollzugsanstalt Tegel. Er wird dort in der sozialtherapeutischen Anstalt behandelt. Beim Verfahren am Freitag legte er über seinen Anwalt ein Geständnis ab. Er selbst äußerte sich nicht zu seinen Taten. Meistens starrte er auf die Tischplatte vor sich. Den Opfern von damals blieb durch das Geständnis eine Aussage vor Gericht erspart.Bei der Urteilsverkündung sprach Richterin Regina Alex von einer kaltblütigen Tat. Robert M. wurde wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Gesamtstrafe von neun Jahren verurteilt. Dabei wurde die Strafe für die Folter an der Prostituierten einbezogen.Verurteilter leidet an LeukämieAls strafmildernd sah das Gericht das Geständnis an, aber auch die Tatsache, dass Robert M. an Leukämie erkrankt ist und sich seit geraumer Zeit einer Chemotherapie unterziehen muss. Das erhöhe die "Haftempfindlichkeit", so Regina Alex. Die Richterin nannte aber auch strafverschärfende Umstände, wie die mehrfache Bedrohung mit der Waffe und die lange Dauer des Missbrauchs. Ein Kind, das solch ein Erlebnis hinter sich habe, gehe anders mit Sexualität um. "So etwas vergisst man nicht. Die meisten Opfer belastet das bis ins hohe Erwachsenenalter."------------------------------"Er machte sich an wehrlose Mädchen heran, die 40 Minuten lang Todesangst hatten." Barbara Zoller, Staatsanwältin
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