Ab 2005 Anträge mit weniger Bürokratie

Riester-Rente wird einfacher

BLZ
1 Min

Bei der Riester-Rente reicht ab 2005 ein einmaliger Antrag, um jedes Jahr von der staatlichen Zulage zu profitieren. Die Zulagenstelle in Brandenburg darf das Einkommen eines Sparers, von dem seine Mindestzahlung abhängt, dann bei der Rentenversicherung abfragen. Nur wenn einem Sparer für ein im ursprünglichen Antrag noch nicht berücksichtigtes Kind eine weitere Zulage zusteht, muss er diese neu beantragen. Ab 2005 gilt zudem ein einheitlicher Sockelbetrag von 60 Euro unabhängig von der Zahl der Kinder. Den muss man im Jahr mindestens einzahlen. Zulässig ist künftig eine bis zu 30-prozentige Kapitalauszahlung bei Rentenbeginn, bislang waren nur 20 Prozent möglich. In Zukunft müssen die Anbieter vor Vertragsschluss eine Modellrechnung vorlegen, aus der das Guthaben des Versicherten zum Jahresende bei Zahlung gleich bleibender Beiträge hervorgeht. Bei dieser Rechnung sind für die Verzinsung der Beiträge und des Guthabens Zinssätze von 2, 4 und 6 Prozent zu Grunde zu legen.Ab 2005 dürfen Versicherer die Abschlusskosten für Neuverträge auf fünf statt wie bisher zehn Jahre verteilen. Einheitstarife für Männer und Frauen gelten erst für Verträge ab dem Jahr 2006.

Send feedback

Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: briefe@berliner-zeitung.de

Lesen Sie mehr zum Thema