Im Streit um die Ausreise dreier EU-Bürger und eines US-Bürgers nach der Teilnahme an propalästinensischen Protesten hat das Berliner Verwaltungsgericht zum zweiten Mal zugunsten der Betroffenen entschieden. Das teilte das Gericht mit. Das Land Berlin hatte ihnen die Abschiebung angedroht.
Schon am 10. April hatte das Gericht im ersten Eilverfahren der Beschwerde eines irischen EU-Bürgers recht gegeben. Am Dienstag hatte auch der zweite Eilantrag Erfolg.
Berlin: Personen sind Gefahr für öffentliche Sicherheit
Das bedeutet, dass auch die ebenfalls aus Irland stammende Antragstellerin nicht abgeschoben werden darf, bis über ihre Klage in der Hauptsache entschieden ist (Az.: VG 21 L 157/25). Wann damit zu rechnen ist, sei derzeit nicht abzusehen. In beiden Fällen gilt der Bescheid des Berliner Landesamts für Einwanderung (LEA) vorerst nicht.
Die Ausländerbehörde hatte den beiden EU-Bürgern aus Irland sowie einer Polin im März die EU-Freizügigkeitsrechte entzogen. Im Fall der amerikanischen Person geht es um eine Ausweisung. Begründet wurde die Entscheidung mit deren Teilnahme an propalästinensischen Protesten, bei denen es zu Straftaten gekommen war.
Besetzung der FU: So verteidigt der Berliner Senat die Ausweisung von Palästina-Aktivisten
Gewalttätige Palästina-Proteste an FU Berlin: Ein Pole und zwei Iren sollen abgeschoben werden
Die Innenverwaltung argumentierte, von den Personen gehe eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland aus. Innenstaatssekretär Christian Hochgrebe (SPD) wies in dem Zusammenhang vor allem auf gewaltsame Vorfälle an der Freien Universität Berlin (FU) Mitte Oktober 2024 hin, bei der Vermummte in ein Gebäude eingedrungen waren und Beschäftigte bedroht hatten. Den Betroffenen wird nach eigenen Angaben unter anderem Antisemitismus vorgeworfen sowie Sympathie mit Terrororganisationen wie der Hamas. Die Personen sollen an der gewaltsamen, versuchten Besetzung des Präsidiums der Freien Universität (FU) im Oktober beteiligt gewesen seien.
Zu ihrer Entscheidung im ersten Eilverfahren argumentierte das Verwaltungsgericht, das LEA sei bei der Entscheidung über den Entzug der EU-Freiheitsrechte „seiner Amtsaufklärungspflicht nicht in ausreichendem Maße“ nachgekommen. Die Ausländerbehörde habe versäumt, die Ermittlungsakten bei der Staatsanwaltschaft anzufordern. Auch die anderen Betroffenen klagen vor dem Verwaltungsgericht und wehren sich nach Gerichtsangaben ebenfalls im Eilverfahren gegen die Entscheidung. Über die Fälle entscheiden unterschiedliche Richter. Die Zuständigkeit der Kammern richtet sich nach den Nachnamen der Kläger.
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: briefe@berliner-zeitung.de