Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Streit um die Abschiebung oder Ausweisung von drei EU-Bürgern und einer amerikanischen Person nach der Teilnahme an propalästinensischen Protesten nun auch in den letzten beiden Fällen zugunsten der Betroffenen entschieden. Dies teilte das Gericht mit. Das Land Berlin hatte ihnen die Abschiebung angedroht.
Am 10. April und am 6. Mai hatte das Gericht in ersten Eilverfahren den Beschwerden eines Mannes und einer Frau aus Irland stattgegeben. Sie dürfen nicht abgeschoben werden, bis über ihre Klage in der Hauptsache entschieden ist.
Personen nahmen an Pro-Palästina-Demo an der FU teil
Nun ging es um eine Polin, der ebenfalls die EU-Freizügigkeitsrechte entzogen worden waren. Und um einen Menschen aus den USA, der ausgewiesen werden sollte. Begründet wurde die Entscheidung vom Land Berlin mit deren Teilnahme an propalästinensischen Protesten, bei denen es zu Straftaten gekommen war. Den beiden EU-Bürgern aus Irland wurden ebenfalls die EU-Freizügigkeitsrechte entzogen. Im Fall der amerikanischen Person geht es um eine Ausweisung. Begründet wurde die Entscheidung mit deren Teilnahme an propalästinensischen Protesten, bei denen es zu Straftaten gekommen war.
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Die Senatsinnenverwaltung argumentierte, von den Menschen gehe eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit Deutschlands aus. Innenstaatssekretär Christian Hochgrebe (SPD) wies in dem Zusammenhang vor allem auf gewaltsame Vorfälle an der Freien Universität Berlin (FU) Mitte Oktober 2024 hin, bei der Vermummte in ein Gebäude eingedrungen waren und Beschäftigte bedroht hatten. Den Betroffenen wird nach eigenen Angaben unter anderem Antisemitismus vorgeworfen sowie Sympathie mit Terrororganisationen wie der Hamas. Die Personen sollen an der gewaltsamen, versuchten Besetzung des Präsidiums der Freien Universität (FU) im Oktober beteiligt gewesen seien.
Zu dem Menschen aus den USA stellte das Gericht fest, es gebe keine Vorstrafen und eine Handlung als Täter sei nicht klar, ebenso wenig, ob die Person der gewalttätigen Gruppe der pro-palästinensischen Szene als
festes Mitglied angehöre. Auch bei der Polin seien die Voraussetzungen für eine Abschiebung nicht gegeben. Viele Ermittlungen der Polizei würden noch laufen.
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