Justizvollzug

Ärger im Berliner Frauenknast: Transsexuelle Häftlinge müssen zurück ins Männergefängnis

Das neue Selbstbestimmungsgesetz sorgt für Probleme in den Haftanstalten. Justizbedienstete klagen über fehlende Konzepte und fürchten „böse Überraschungen“.

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Blick in die Justizvollzugsanstalt Tegel

Blick in die Justizvollzugsanstalt Tegel

© Jörg Carstensen/dpa

In Berlins Haftanstalten sitzen mehrere Häftlinge ein, die sich als Transpersonen identifizieren. So befinden sich im Frauengefängnis vier Häftlinge, die ihr Geschlecht von männlich auf weiblich geändert haben. Das geht offenbar nicht immer gut: Zwei Gefangene mit der Transidentität weiblich wurden im Verlauf ihrer Haft aus der JVA für Frauen in den Männervollzug verlegt. In beiden Fällen geschah dies aus Sicherheitsgründen, weil sie weibliche Gefangene bedroht hatten. So steht es in einer noch unveröffentlichten Antwort der Senatsverwaltung für Justiz auf eine parlamentarische Anfrage der AfD.

„Es ist bemerkenswert, dass trotz der insgesamt niedrigen Zahl von Transpersonen bereits zwei Gefangene in den Männervollzug zurückverlegt werden mussten, weil sie weibliche Gefangene im Frauengefängnis bedroht haben“, sagt der AfD-Abgeordnete Marc Vallendar. „Das zeigt, dass das neue Selbstbestimmungsgesetz Schutzräume für Frauen sogar in Gefängnissen zerstört.“ Auf die Frage, ob es Übergriffe durch biologische Männer auf weibliche Häftlinge gegeben habe, antwortete Justizstaatssekretär Dirk Feuerberg, dass es dazu bislang nicht gekommen sei.

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