Mit der Entscheidung des Verfassungsschutzes, die AfD plötzlich nicht mehr als „gesichert rechtsextremistisch“ zu bezeichnen, kommt das Amt einer Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Köln lediglich zuvor. Das sagte einer der Anwälte der Partei der Berliner Zeitung.
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AfD-Anwalt zum Rückzieher des Verfassungsschutzes: „Ausschluss von Dienstreisen und Prüfung von Beamten hinfällig“
Plötzlich nennt der Verfassungsschutz die AfD nicht mehr „gesichert rechtsextremistisch“. Damit sei er wohl nur einer Gerichtsniederlage zuvorgekommen, sagt ein Anwalt der Partei.
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Ist die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ derzeit nicht gerichtsfest?
© dpa