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Urteil: AfD zu Recht als extremistischer Verdachtsfall eingestuft

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die gesamte AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Die Partei will nun gegen ein entsprechendes OVG-Urteil vorgehen.

Team News dpa/epd/AFP/BLZ
2 Min
Blick auf das Parteilogo der AfD

Blick auf das Parteilogo der AfD

© Carsten Koall/dpa

In dem Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht ging es um die Frage, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat. Zudem ging es um die Einstufung des sogenannten Flügels der AfD als Verdachtsfall und als „gesichert extremistische Bestrebung“ sowie die Einordnung der Jugendorganisation „Junge Alternative“ als Verdachtsfall.

Die AfD hatte sich gegen die Einstufungen gewehrt. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln den Verfassungsschützern recht gegeben: Die Richter sahen ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD. Diese Auffassung teilt das OVG laut dem am Montag verkündeten Urteil. 

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Die Befugnisse des Verfassungsschutzes seien „keineswegs grenzenlos weit“, aber eine wehrhafte Demokratie dürfe auch kein „zahnloser Tiger“ sein, betonte Gerald Buck, Vorsitzender Richter des 5. Senats, in der Begründung der Entscheidung. Vor allem bei der Beobachtung einer besonders geschützten politischen Partei müsse der Verfassungsschutz „hinreichend verdichtete Umstände“ vorlegen können, die darauf hinweisen, dass eine Gruppierung möglicherweise Bestrebungen gegen die freiheitliche Grundordnung verfolge. Das sah der Senat im Fall der Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall gegeben.

Es gebe nach Überzeugung des Senats den begründeten Verdacht, „dass es den politischen Zielsetzungen jedenfalls eines maßgeblichen Teils der AfD entspricht, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen“, hieß es in der Begründung. Das sei laut Grundgesetz eine „unzulässige Diskriminierung“.

AfD will gegen OVG-Urteil zu Einstufung als Verdachtsfall vorgehen

Die AfD kündigte an, gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts vorgehen zu wollen.  „Wir werden unser Heil in der nächsten Instanz suchen“, sagte AfD-Vorstandsmitglied Roman Reusch am Montag in Münster nach Urteilsverkündung. Eine Revision gegen das aktuelle Urteil wurde nicht zugelassen. Die AfD will daher nun eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einreichen.

Es sei sehr „schade und bedauerlich“, dass sich das OVG vor einer „umfangreichen Beweisaufnahme“ gedrückt habe, fügte Reusch hinzu. Die Vorwürfe des Bundesamts für Verfassungsschutz nannte er „an den Haaren herbeigezogen“.

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