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Gericht: AfD-nahe Stiftung hat kein Recht auf staatliche Fördermittel für 2021

Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung erhält für 2021 keine Bundesmittel. Das Urteil des OVG in Nordrhein-Westfalen ist rechtskräftig.

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Die Desiderius-Erasmus-Stiftung hat keinen Anspruch auf staatliche Fördermittel aus dem Haushalt 2021.

Die Desiderius-Erasmus-Stiftung hat keinen Anspruch auf staatliche Fördermittel aus dem Haushalt 2021.

© Political-Moments/imago

Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) hat keinen Anspruch auf staatliche Fördermittel für das Haushaltsjahr 2021. Ein entsprechendes Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 10. März ist jetzt rechtskräftig.

Nach Angaben einer Gerichtssprecherin verzichtete die Stiftung auf das Rechtsmittel der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision. Die Frist dafür lief in der Nacht in Münster ab.

AfD scheiterte vor Gericht

Das OVG hatte die Berufung der Stiftung gegen ein vorinstanzliches Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zurückgewiesen. Zur Begründung verwies der Vorsitzende und Präsident des OVG auf die damalige Förderpraxis des Bundes: Bis zum Inkrafttreten des Stiftungsfinanzierungsgesetzes 2023 erhielten ausschließlich jene parteinahen Stiftungen Globalzuschüsse für gesellschaftspolitische Bildungsarbeit, die im Bundeshaushaltsplan ausdrücklich genannt waren. Die DES gehörte 2021 nicht dazu.

Der Umstand, dass andere parteinahe Stiftungen wie die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung, die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung oder die Grünen-nahe Heinrich-Böll-Stiftung auf Grundlage der beanstandeten Verwaltungspraxis Zuschüsse erhielten, verschaffe der DES kein Recht darauf, „ebenfalls fehlerhaft gefördert zu werden“, heißt es in der Urteilsbegründung.

Die ursprüngliche Klage der DES gegen das Bundesverwaltungsamt vor dem Verwaltungsgericht Köln betraf die Förderung aus Bundesmitteln für die Jahre 2018 bis 2021. Das Bundesverwaltungsamt hatte die Förderung ursprünglich mit der Begründung abgelehnt, die AfD sei zu diesem Zeitpunkt nicht – wie nach der bisherigen Regel vorgeschrieben – mehr als eine Legislaturperiode in Folge im Bundestag vertreten gewesen.

Einstufung der AfD kann Rolle bei Bundes-Förderung spielen

Unabhängig von dem nun rechtskräftigen Urteil zum Haushaltsjahr 2021 fordert die DES für das aktuelle Kalenderjahr allein aus dem Etat des Bundesinnenministeriums rund 18 Millionen Euro. Die Stiftung hatte eine Frist bis Ende Februar 2026 gesetzt, wartet aber weiter auf eine Auszahlung. Wie WDR, NDR und Süddeutsche Zeitung berichteten, prüft das Innenministerium den Antrag weiter. Bestandteil der Prüfung auf Grundlage des seit 2023 geltenden Stiftungsfinanzierungsgesetzes sei auch, „ob die jeweilige Stiftung sich aktiv für die freiheitliche und demokratische Grundordnung und den Gedanken der Völkerverständigung einsetzt“, teilte das Ministerium mit.

Für die Begutachtung der Stiftung kann auch die Einstufung der Partei eine Rolle spielen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD im vergangenen Jahr als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Das Verwaltungsgericht Köln entschied jedoch im Eilverfahren, dass diese Einstufung vorläufig nicht bestehen bleiben darf; die Belege reichten nicht aus. Bis zur Entscheidung in der Hauptsache wird die AfD als rechtsextremer Verdachtsfall geführt. (mit dpa)

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