Politik

Brandmauer-Beschluss in Dortmund ist rechtswidrig: Das sind die Gründe

Mehrere Parteien im Stadtrat beschließen, keine Entscheidungen mehr mit Stimmen der AfD zu treffen. Doch dies ist offenbar rechtswidrig.

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Ein Brandmauer-Beschluss gegen die AfD ist offenbar rechtswidrig.

Ein Brandmauer-Beschluss gegen die AfD ist offenbar rechtswidrig.

© Carsten Koall/dpa

Die Kommunalaufsicht in Dortmund hat einen Beschluss des Stadtrats zur Brandmauer gegen die AfD für gesetzeswidrig erklärt. Wie die Bild-Zeitung berichtete, beschloss der Stadtrat im Februar dieses Jahres auf Antrag der SPD und mit Stimmen von Grünen, Linken und „Die Partei“, keine Entscheidungen mehr zu treffen, wenn eine Mehrheit dafür nur mit AfD-Stimmen zustande käme.

Gegen die Brandmauer stimmten neben der AfD auch FDP/Bürgerliste und CDU. Der Beschluss ist jedoch offenbar rechtswidrig. Die Behörde forderte nun Dortmunds Oberbürgermeister Thomas Westphal (SPD) dazu auf, den Beschluss rückgängig zu machen. Dieser widerspreche nämlich der verfassungsrechtlich garantierten Gleichbehandlung und damit einem Grundsatz der Demokratie und mache AfD-Politiker zu Mitgliedern zweiter Klasse. Die Kommunalaufsicht ist die Rechtskontrolle des Staates über die Kommunen, um zu überwachen, dass diese die Gesetze einhalten.

Dortmunds Oberbürgermeister will Brandmauer beibehalten

Westphal hingegen weigert sich und argumentiert, der Beschluss sei nicht verbindlich, sondern eine politische Selbstverpflichtung. Die Kommunalaufsicht leitete daraufhin ein Disziplinarverfahren gegen den Oberbürgermeister ein.

Daraufhin musste Westphal erneut über den Brandmauer-Antrag beraten und abstimmen lassen – mit demselben Ergebnis wie im Februar. Das endgültige Urteil der Kommunalaufsicht dazu steht noch aus.

Der Fall könnte für einen Rechtsstreit zwischen Behörde und Stadtrat sorgen. Wie der Westdeutsche Rundfunk (WDR) berichtete, ist davon auszugehen, dass die Behörde den Beschluss wieder beanstandet. Das würde bedeuten, dass die Kommunalaufsicht den Beschluss außer Kraft setzt. Die Stadt Dortmund könnte dann dagegen vor dem Verwaltungsgericht klagen.

Die Kommunalaufsicht bezieht sich bei ihren Bedenken auf die Rechtssprechung durch das Düsseldorfer Verwaltungsgericht. Dieses kippte einen ähnlichen Brandmauer-Beschluss des Rates der Stadt Kaarst für rechtswidrig erklärt.

Eine Sprecherin der Behörde sagte gegenüber der Bild-Zeitung: „Die Stadt Dortmund hat die Bezirksregierung über das Beratungsergebnis des Rates unterrichtet. Der Rat der Stadt Dortmund hat seinen Beschluss bestätigt, sodass die Bezirksregierung nun über dessen Aufhebung zu entscheiden hat.“

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) betonte vergangene Woche erneut, dass er eine Zusammenarbeit mit der AfD strikt ablehne. Die immer wieder ausgestreckte Hand der AfD sei „in Wahrheit eine Hand, die uns vernichten will“, so Merz. Bei dieser Haltung habe er die „vollkommen einvernehmliche Zustimmung“ des CDU-Präsidiums. „Diese Partei will die CDU erklärtermaßen zerstören, sie will ein anderes Land“, warnte Merz.

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