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AfD verfassungswidrig? Organisation will Gutachten mit Spenden finanzieren

Über ein Verbot der AfD wird schon länger diskutiert. Ein spendenfinanziertes Gutachten soll nun prüfen, wie die tatsächlichen Chancen dafür stehen.

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Über ein AfD-Verbot wird schon länger diskutiert.

Über ein AfD-Verbot wird schon länger diskutiert.

© Christoph Reichwein/dpa

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat zu einer Spendenaktion aufgerufen, die ein Gutachten zur Verfassungswidrigkeit der AfD finanzieren soll. Damit sollen die Voraussetzungen für ein Verbot der Partei geklärt werden. 

Die GFF strebe eine „Klärung der Frage an, ob ein Antrag beim Bundesverfassungsgericht, die AfD zu verbieten, Aussicht auf Erfolg hätte“, heißt es in einer Pressemitteilung.

AfD-Verbot wird immer wieder diskutiert

Das Gutachten soll erstmals die mögliche Verfassungswidrigkeit der AfD umfassend und tiefgehend prüfen und dazu alle verfügbaren Informationen am Maßstab der Kriterien des Bundesverfassungsgerichts bewerten. Dazu werde die GFF ein interdisziplinäres Team aus Juristen und Experten für Rechtsextremismus aufbauen. Die Ergebnisse will die GFF anschließend öffentlich zugänglich machen.

Für das Gutachten sollen 850.000 Euro gesammelt werden. Wie die GFF am Montag auf der Plattform X mitteilte, wurde das Spendenziel zu Dreiviertel erreicht. Knapp 640.000 Euro seien bereits eingenommen worden.

Über ein Verbot der in Teilen gesichert rechtsextremen AfD wird schon seit Längerem heftig diskutiert. Im Sommer vergangenen Jahres startete ein Bündnis eine neue Kampagne für ein Verbot. Die Kampagne „Menschenwürde verteidigen – AfD-Verbot jetzt“ will in den Wochen zunächst im Bundestag eine parlamentarische Mehrheit für einen Verbotsantrag gewinnen.

Kritiker verweisen darauf, dass ein Verfahren sehr langwierig und der Ausgang vor dem Bundesverfassungsgericht offen sei. Zudem gibt es Bedenken, eine Partei mit hoher Wählerzustimmung zu verbieten.

Der frühere Ost-Beauftragte Marco Wanderwitz (CDU) sagte im vergangenen Jahr, dass es genug Unterstützer für einen AfD-Verbotsantrag im Bundestag gibt. Um einen solchen Antrag auf die Tagesordnung zu setzen, braucht es fünf Prozent der Abgeordneten, also 37. „Die haben wir zusammen“.

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