Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) hat sich dafür ausgesprochen, ein juristisches Verfahren zum Entzug des Wahlrechts von Thüringens AfD-Chef Björn Höcke zu prüfen. Bevor über die ganz große Lösung eines Parteiverbots gesprochen werde, solle man zunächst versuchen, einem extrem Rechten wie Höcke das aktive und passive Wahlrecht abzuerkennen, sagte Spahn im Focus-Podcast „Machtmenschen“.
Wer die AfD insgesamt verbieten wolle, müsse ohnehin belastbare Beweise vorlegen können, argumentierte Spahn. Diese müssten sich dann erst recht gegen eine Einzelperson wie Höcke verwenden lassen. Ein solches Verfahren biete den Vorteil, dass sein Ausgang besser kalkulierbar sei als der eines Parteiverbots.
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Abgrenzung zur AfD mit Vorwürfen bekräftigt
Zugleich betonte Spahn im Podcast, dass für ihn keinerlei Zusammenarbeit mit der AfD infrage komme. Politisch, inhaltlich und persönlich grenze er sich von Kräften ab, die sich für den russischen Präsidenten Wladimir Putin einsetzten, für China Spionage betrieben oder eine extreme und radikale Sprache pflegten.
Höcke ist innerhalb der AfD dem äußersten rechten Flügel zuzurechnen. Das Landgericht Halle verurteilte ihn zweimal wegen der Verwendung einer verbotenen Losung der nationalsozialistischen SA. Der Landesverfassungsschutz stuft den Thüringer AfD-Landesverband bereits seit 2021 als gesichert rechtsextremistisch ein.
Steinbrück hatte Debatte angestoßen
Ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD wird seit längerem diskutiert, gilt vor dem Bundesverfassungsgericht jedoch als juristisch heikel und im Ausgang ungewiss.
Für den gezielten Entzug des passiven Wahlrechts einzelner AfD-Politiker – darunter ausdrücklich Höcke – hatte sich Mitte Juni bereits der frühere SPD-Bundesfinanzminister Peer Steinbrück ausgesprochen. Aus der CSU gab es zuletzt Signale, sich einem Teil-Verbotsverfahren nicht zu verschließen. Ein Verbot der Gesamtpartei lehnt Parteichef Markus Söder dagegen seit Monaten ab.
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