Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird die AfD bis zu einer gerichtlichen Entscheidung in einem Eilverfahren nicht mehr öffentlich als gesicherte rechtsextremistische Bestrebung bezeichnen. Der Inlandsgeheimdienst gab im Rechtsstreit mit der Partei eine sogenannte Stillhaltezusage ab, wie am Donnerstag bekannt wurde.
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Brisantes Gutachten enthüllt: So kam der Verfassungsschutz zur AfD-Einstufung
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Jetzt ist das Gutachten dazu durchgesickert.
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Die AfD-Co-Vorsitzende Alice Weidel wird im Verfassungsschutzbericht mehrfach zitiert.
© John Mac DougallL/AFP