UPDATE

Kamerafrau erschossen

Neue Anklage gegen Alec Baldwin nach Todesschuss bei Filmdreh

Alec Baldwin ist nach dem Tod einer Kamerafrau durch einen Schuss-Vorfall am Set des Westerns „Rust“ wegen fahrlässiger Tötung angeklagt worden.

Team News dpa/AFP/BLZ
3 Min
Alec Baldwin ist nach dem Tod einer Kamerafrau durch einen Schuss-Vorfall am Set des Westerns „Rust“ wegen fahrlässiger Tötung angeklagt worden.

Alec Baldwin ist nach dem Tod einer Kamerafrau durch einen Schuss-Vorfall am Set des Westerns „Rust“ wegen fahrlässiger Tötung angeklagt worden.

© Santa Fe County Sheriff's Office

US-Schauspieler Alec Baldwin (65) ist nach dem Tod einer Kamerafrau durch einen Schuss-Vorfall am Set des Westerns „Rust“ erneut wegen fahrlässiger Tötung angeklagt worden. Dies gab das zuständige Gericht im US-Staat New Mexico am Freitag bekannt. „Wir freuen uns auf unseren Tag vor Gericht“, erklärten Baldwins Anwälte Luke Nikas und Alex Spiro dem Branchendienst Variety. US-Medienberichten zufolge drohen dem Schauspieler bei einer Verurteilung bis zu 18 Monate Haft.

Bei den Dreharbeiten zu „Rust“ auf einer Filmranch in Santa Fe war die Kamerafrau Halyna Hutchins im Oktober 2021 tödlich verletzt worden. Auch Regisseur Joel Souza erlitt eine Schussverletzung. Baldwin, der als Hauptdarsteller und Produzent bei dem Film mitwirkte, hatte bei der Probe für eine Szene eine Waffe bedient, als sich ein Schuss löste. In dem Colt steckte eine echte Kugel. Es ist unklar, wie die scharfe Munition ans Set gelangte.

Baldwin und die Waffenmeisterin Hannah Gutierrez-Reed waren bereits im Januar wegen fahrlässiger Tötung angeklagt worden, im April wurde die Anklage gegen Baldwin zunächst fallen gelassen. Es seien weitere Untersuchungen und forensische Analysen erforderlich, hieß es damals. Gutierrez-Reed steht weiter vor Gericht, der Prozess gegen sie ist für 2024 geplant. Beide haben die Schuld an dem fatalen Unfall von sich gewiesen. 

Hat Alec Baldwin bei „Rust“-Dreh doch abgedrückt?

Baldwin hatte auch beteuert, dass er nicht den Abzug betätigt hatte. Durch das Gutachten zweier Schusswaffenexperten war er aber erneut belastet worden. „Obwohl Alec Baldwin wiederholt bestreitet, den Abzug betätigt zu haben, musste der Abzug angesichts der hier berichteten Tests, Befunde und Beobachtungen ausreichend betätigt oder niedergedrückt werden, um den vollständig gespannten oder eingezogenen Hahn des Revolvers zu lösen“, zitierte das Branchenmagazin People aus dem Bericht zweier Fachleute, die im Auftrag des Bundesstaates New Mexico ein Gutachten erstellt hatten.

Die Anklage hatte im Juni betont, dass eine mögliche Fehlfunktion der Waffe, die zum Auslösen hätte führen können, die Frage um die Schuld Baldwins erheblich ändern würde. Wenn sich die Annahme bezüglich der fehlerhaften Waffe jedoch nicht erhärten würde, könne Baldwin wieder belangt werden.

Die Sonderermittler der Anklage hatten den Fall im vorigen Jahr einer Grand Jury vorgelegt, um ein neues Strafverfahren gegen Baldwin anzustrengen. Eine Grand Jury untersucht in den USA nach der Vorlage von Beweismitteln durch die Staatsanwaltschaft Straftaten und entscheidet, ob Anklage erhoben werden soll.

Nach „umfangreichen Untersuchungen“ in den vergangenen Monaten seien zusätzliche Fakten ans Licht gekommen, die aus ihrer Sicht eine Strafbarkeit von Baldwin aufzeigen, hatten die Sonderermittler Kari Morrissey und Jason Lewis im Oktober mitgeteilt. Baldwins Anwälte schrieben damals in einer Stellungnahme, es sei bedauerlich, dass eine „schreckliche Tragödie“ in eine „missgeleitete Strafverfolgung“ verwandelt werde.

Guten Morgen, Berlin Newsletter
Vielen Dank für Ihre Anmeldung.
Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail.
Send feedback

Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: briefe@berliner-zeitung.de