„Alexa“, „Siri“ oder „Google Now“ – die Hersteller setzen immer stärker darauf, dass ihre Geräte über Spracheingabe gesteuert werden. Aber welche Auswirkungen hat das für die Nutzer? Welche Gefahren gehen von den Geräten aus?
In den USA erlauben sich Freunde inzwischen häufiger den Scherz, dass sie sich nach der Begrüßung erst einmal an den Sprach-Assistenten „Alexa“ wenden. Den fordern sie dann auf, 50 Pizzen zu bestellen, was die Gastgeber natürlich in Panik versetzt. Der Pizza-Streich zeigt, dass vor allem in den USA, aber inzwischen auch in vielen deutschen Haushalten, der Sprach-Assistent zur Grundausstattung gehört.
Die Pizza-Bestellung ist ein harmloses Beispiel dafür, wie die Sprach-Assistenten „Alexa“ (Amazon), „Siri“ (Apple) oder „Google Now“ unseren Alltag schon jetzt beeinflussen.
Alle Giganten aus dem Silicon Valley arbeiten mit riesigen Etats daran, die Algorithmen weiter zu optimieren, weil die Unternehmen davon ausgehen, dass wir unsere Geräte im Smarthome, im Auto und im Büro in Zukunft über eine verlässliche Sprachsteuerung bedienen wollen. Und da die Computerprogramme immer besser werden, gelingen die Dialoge mit den Geräten schon jetzt viel präziser.
Stimmung und Aufenthaltsort
Was aber nicht unproblematisch ist, denn die Stimme ist ein übler Verräter. Schon bald werden die Geräte unsere emotionale Stimmung, unseren Aufenthaltsort und vielleicht sogar unseren Gesundheitszustand über die Sprachanalyse ermitteln können. Bisher galt der Fingerabdruck als verlässliches biometrisches Erkennungszeichen, auch auf die Gesichtserkennung legen Sicherheitsbehörden großen Wert, aber viel mehr erzählt unsere Stimme. Bald werden Mikrofone unsere Stimme überall dort herausfiltern können, wo die Abhörgeräte angebracht sind. In der U-Bahn, auf dem Bahnsteig und wo sonst noch auf die Sicherheit geachtet wird. Ein Bewegungsprofil lässt sich damit mühelos erstellen.
Was bei diesen modernen Geräten noch dazukommt: Sie können auch zu Hause immer und überall mithören. Um diesen Aspekt ging es in einem Gutachten des Bundestags. Zunächst bescheinigten die Experten Amazon zwar, dass das Unternehmen sich an die datenrechtlichen Vorgaben hält, aber die Tücken liegen ja immer im Detail.
So kommt der wissenschaftliche Dienst zu der Erkenntnis, dass der Sprachassistent „Alexa“ Risiken für Minderjährige und unbeteiligte Besucher berge. Konkret geht es darum, dass Kinder persönliche Informationen preisgeben oder mit ihrer Stimme Inhalte abrufen können, die für Minderjährige nicht geeignet sind.
Die Unternehmen arbeiten zwar daran, dass die Geräte Stimmen unterscheiden können. Einen Sprach-Assistenten für Kinder oder Mitbewohner zu sperren, erlaubt die Stimmerkennung aber noch nicht.
Mikrofontaste am Smart-Speaker
Der zweite Kritikpunkt: das Abhören von Gästen. Die Sprachassistenten werden in der Regel in der Wohnung da aufgestellt, wo die Familie sich oft aufhält. Das ist in der Regel auch der Platz für Freunde, die aber in den seltensten Fällen schon vorher zugestimmt haben, dass die Geräte ihnen bei der Unterhaltung auch zuhören dürfen.
Der Bundesverband der Verbraucherschützer rät deshalb zu einer pragmatischen Lösung: Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Nutzer ihren Besuch darüber informieren, dass sie einen digitalen Sprachassistenten nutzen und ihn gegebenenfalls ausschalten, wenn der Besuch nicht abgehört werden möchte.
Bei vielen Smart-Speakern gibt es zu diesem Zweck eine Mikrofontaste oder einen Mikrofonschalter am Lautsprecher. „Das Deaktivieren des Sprachassistenten lohnt sich auch, wenn man ohnehin weiß, dass man den Dienst längere Zeit nicht nutzen möchte“, teilte der Verband mit.
Datenklau nicht ausgeschlossen
Mit Blick auf die USA sei außerdem unklar, „zu welchen weiteren Zwecken Amazon seine Daten zukünftig nutzen könnte“, heißt es in dem Gutachten. Auch ein Datendiebstahl aus der Amazon-Cloud könne nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund der Masse der dort gespeicherten Informationen „könnte dies die Nutzer von ‚Alexa‘ besonders sensibel treffen“. Das Bundesinnenministerium fühlt sich in der Sache nicht zuständig.
Ein Sprecher erklärte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur: „Die Nutzung der Sprachassistenten betrifft Datenverarbeitungen durch nichtöffentliche Stellen.“ Für diese lasse die Datenschutz-Grundverordnung der EU den nationalen Gesetzgebern so gut wie keinen Regelungsspielraum.
Der fraktionslose Bundestagsabgeordnete Uwe Kamann hatte die Anfrage an den wissenschaftlichen Dienst gerichtet, ihm ging es explizit um „Alexa“. Er betonte jedoch, dass die Frage nach Datenspeicherung auch andere Hersteller betrifft. „Wir müssen darauf dringen, dass die Einwilligungserklärung für den Nutzer auf die Gefahren und Möglichkeiten hinweist, die mit der Übertragung und Nutzung der Daten einhergeht sowie der Daten von Dritten, die sich zufällig im Raum befinden“, sagte der IT-Unternehmer Kamann. Dies müsse detailliert erfolgen, „und nicht indem man nur einmal ein Häkchen für alles setzt“.
Emotionen, Eigenschaften, Krankheiten – was clevere Geräte heraushören können
Die Stimme: Sie ist ein hochsensibles biometrisches Merkmal. Aus ihr lassen sich zahlreiche Informationen herauslesen: Emotionen, Persönlichkeitseigenschaften, Krankheiten. Amazon hat ein Patent auf eine Technologie angemeldet, die anhand der Stimme erkennen soll, ob jemand krank ist und gleich das passende Medikament ordert. Mediziner der University of Washington haben ein KI-System für Smart-Speaker entwickelt, das anhand spezifischer Geräusche einen Herzstillstand erkennt und den Notarzt alarmiert.
Amazons Sprach-Assistent „Alexa“ hört genau zu.
© dpa/Amazon
Die Hintergrundgeräusche: Aus den Sprachkommandos kann man noch viel mehr heraushören: wie viele Personen im Raum sind, ob im Hintergrund ein Baby schreit oder eine Party tobt oder ob der Sprecher alkoholisiert ist. Im April wurde bekannt, dass Amazon die Mitschnitte seiner Sprachsoftware transkribieren und auswerten lässt – von Menschen und nicht von Maschinen. Der Online-Händler beschäftigt an Lauschposten in den USA, Costa Rica, Indien und Rumänien Aufpasser, die bis zu 1.000 Audiodateien pro Tag analysieren.
Das Gerät: Amazon hat mittlerweile 100 Millionen Alexa-Geräte verkauft. Zum Prime Day in der nächsten Woche wird der Online-Händler die zweite Generation seines Netzwerklautsprechers Echo für 49,99 Euro anbieten (allerdings nur seinen Prime-Kunden). Mit dem Sprachassistenten Alexa sind zahlreiche Geräte kompatibel: von der Mikrowelle über die Badewanne bis hin zur Gardinensteuerung. Doch je mehr sich Sprachsteuerung im Alltag verbreitet, desto größer werden die Risiken für die Privatsphäre.
Weitere Ausstattung: Amazon hat auch eine vernetzte Kamera namens Echo Look auf den Markt gebracht. Der Kunde kann per Sprachbefehl („Alexa, mach ein Foto von mir“) Fotos zweier verschiedener Outfits machen, die über eine sogenannte Style-Check-Funktion von einem Computer bewertet werden. Datenschützer befürchten, dass Amazon noch viel mehr aus den Ganzkörperfotos seiner Kunden ablesen kann, etwa ob sie schwanger, übergewichtig oder depressiv sind.
Das Geschlecht: Bei vielen Geräten ist die weibliche Stimme voreingestellt. Warum? Dazu äußern sich die Tech-Giganten ungern. Im vergangenen Jahr erklärte Microsoft immerhin, dass die Manager zu dem Ergebnis kamen, dass eine bestimmte Wärme der weiblichen Stimme, die mit Hilfsbereitschaft verbunden werde, genau zu dem passe, was die Technik von Cortana leisten solle. Woraufhin Kritiker empfahlen, doch einfach empathische, männliche Computerstimmen zu entwickeln.
Verwechselungen: Immer weniger Eltern nennen derweil ihr Kind Alexa oder Siri. Die Zahl der Neugeborenen mit Vornamen der virtuellen Assistenten ist in den USA seit 2012 dramatisch eingebrochen. Der elterliche Ordnungsruf „Alexa, stopp!“ gerät in Zeiten von Smart-Speakern zum Sprachbefehl. Alexa fühlt sich immer angesprochen. Weil in einem britischen Haushalt die Eltern am häufigsten Alexa sagten, war das erste Wort ihres einjährigen Sohnes im vergangenen Jahr angeblich nicht Papa oder Mama, sondern Alexa. (mit dpa)
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