UPDATE

Bericht

Ampel streicht Doktortitel vor Name aus dem Pass

Bei ausländischen Grenzbehörden könnte das Kürzel „Dr.“ vor dem Nachnamen für Irritationen sorgen, fürchtet die Bundesregierung. Verschwindet die Angabe komplett?

Team News AFP/BLZ
2 Min
Doktoranden müssen künftig auf den Vermerk ihres Titels auf der Vorderseite ihrer Ausweisdokumente verzichten.

Doktoranden müssen künftig auf den Vermerk ihres Titels auf der Vorderseite ihrer Ausweisdokumente verzichten.

© Julian Stratenschulte/dpa

Die Bundesregierung will den Doktortitel vor dem Nachnamen in Personalausweisen und Reisepässen streichen. Wie eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Mittwoch auf Anfrage mitteilte, sollen mit der geplanten Änderung für die Betroffenen Schwierigkeiten im internationalen Reiseverkehr vermieden werde. Die Ampelkoalition folge damit „internationalen Gepflogenheiten“, berichtete zuvor die Düsseldorfer Rheinische Post unter Berufung auf eine der Redaktion vorliegende Verordnung des Bundesinnenministeriums.

Das Voranstellen der Buchstaben „DR.“ könne dem Dokument zufolge bei ausländischen Grenzbehörden Irritationen hervorrufen, „da die beiden Buchstaben oftmals für die Anfangsbuchstaben des Familiennamens gehalten werden“. Das führe zu Verzögerungen bei den Grenzkontrollen, heißt es aus dem Innenministerium weiter.

Laut der Verordnung soll der Titel künftig in einem neu geschaffenen Datenfeld auf der Rückseite des Personalausweises und im Reisepasses eingetragen werden können.

Doktortitel nicht mehr vorne im Ausweis: Änderungen gelten ab Mai

„Die Koalition hat sich auf ein Vorgehen geeinigt, das einen zentralen Bestandteil unserer Kritik aufnimmt und Missverständnisse beim Auslesen von Ausweisdokumenten im Ausland ausräumt“, sagte Grünen-Fraktionsgeschäftsführerin Irene Mihalic der Rheinischen Post.

Die Änderungen sollen für alle Dokumente gelten, die ab dem 1. Mai beantragt werden. „Änderungen im Antragsverfahren sind bei den Bürgerämtern nicht erforderlich“, stellte die Sprecherin klar. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten des Bundesrats will sich am 3. März mit der neuen Verordnung befassen.

Guten Morgen, Berlin Newsletter
Vielen Dank für Ihre Anmeldung.
Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail.
Send feedback

Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: briefe@berliner-zeitung.de

Lesen Sie mehr zum Thema