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Justiz

„Enttäuscht, dass sich niemand anschloss“: Berliner Rentner nach Angriff auf Klimaaktivisten verurteilt

Der 71-Jährige soll die Aktivisten, die eine Straße blockierten, mit Reizgas besprüht haben. Vor Gericht zeigt er keine Reue.

Team News Eva Maria Braungart AFP/Eva Maria Braungart
3 Min
Die Klimaaktivisten blockierten im September berlinweit mehrere Straßen.

Die Klimaaktivisten blockierten im September berlinweit mehrere Straßen.

© dts Nachrichtenagentur/imago

Ein Berliner Rentner ist vor Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er Mitglieder der Klimaschutzgruppe Letzte Generation mit einem Spray angriff. Der 71-Jährige habe den Demonstrierenden teils aus unmittelbarer Nähe ins Gesicht gesprüht, hieß es am Amtsgericht Tiergarten am Mittwoch in der Urteilsbegründung. Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde er zu 90 Tagessätzen von je 30 Euro (insgesamt 2700 Euro) verurteilt.

Der Mann, der vor seiner Rente zuletzt als Wachpolizist gearbeitet hatte und unter anderem bei Botschaften eingesetzt war, war im September 2023 nach eigener Aussage auf dem Weg zu einem Arzttermin. Wegen der Blockade durch die Klimademonstranten in der Landsberger Allee im Osten Berlins musste er mit seinem Auto stehen bleiben.

Rentner bezeichnet Letzte Generation als „terroristische Organisation“

Laut Anklage stieg er daraufhin aus, ging zu den Demonstranten und besprühte sie mit Reizgas. Drei Menschen wurden dabei leicht verletzt und klagten über Augen-, Haut- und Atemwegsreizungen. Während der Verhandlung wurde ein Video als Beweismittel gezeigt. Darauf war zu sehen, wie der Angeklagte Menschen mit orangefarbenen Westen aus nächster Nähe ins Gesicht sprühte und versuchte, nach einem Menschen zu treten.

Die Aktivisten der Letzten Generation blockierten am 18. September berlinweit mehrere Straßen – darunter auch die Landsberger Allee. Auf X veröffentlichten die Letzte Generation ein Video von mehreren Übergriffen, die am Tag der Blockade stattfanden. 

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Der Rentner bestritt die Tat nicht, gab aber bei seiner Vernehmung am Dienstag an, nicht mit Reizgas, sondern mit einem Kölnisch Wasser gesprüht zu haben. Dies habe er seit Jahren als Deodorant in seinem Auto liegen. Er habe aus Notwehr gegen die „terroristische Organisation“ gehandelt und zudem Zivilcourage bewiesen. „Ich war enttäuscht, dass sich sonst niemand angeschlossen hat“, sagte er vor Gericht. Auch habe er sich geärgert, dass seine Sprühflasche bald leer gewesen sei.

Das Gericht erklärte, die Tat des Angeklagten sei kein angemessenes Mittel gewesen. Dennoch erkannte es eine notwehrähnliche Situation an, weil der Mann genötigt worden sei, mit seinem Auto anzuhalten. Deshalb und weil es keine schwerwiegenden Verletzungen gab, ging das Gericht von einem minderschweren Fall aus.

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