Nicaragua hat den Internationalen Gerichtshof (IGH) dazu aufgefordert, einen Stopp deutscher Waffenlieferungen an Israel anzuordnen. „Es ist äußerst dringend, dass Deutschland diese Hilfe endlich aussetzt“, sagte der Nicaragua vertretende Anwalt Alain Pellet am Montag zum Auftakt einer zweitägigen Anhörung vor dem Gericht in Den Haag. In dem IGH-Verfahren wirft Nicaragua Deutschland vor, einen „Völkermord“ im Gazastreifen zu begünstigen.
„Es ist eine wirklich erbärmliche Ausrede für die palästinensischen Kinder, Frauen und Männer, einerseits humanitäre Hilfe zu leisten, insbesondere durch Abwürfe aus der Luft, und andererseits die militärische Ausrüstung zu liefern, die verwendet wird, um sie zu töten und zu vernichten“, sagte der deutsche Anwalt Daniel Müller, ein weiterer Vertreter Nicaraguas in dem Verfahren.
Deutschland wird sich vor dem IGH am Dienstag äußern. Im Vorfeld erklärte das Auswärtige Amt, die von Nicaragua vorgebrachten Anschuldigungen eines mutmaßlichen Völkerrechtsverstoßes im Gazastreifen widerlegen zu wollen. „Wir werden unsere Rechtsauffassung am morgigen Dienstag vor dem IGH darlegen“, erklärte das Auswärtige Amt am Montag im Onlinedienst X. „Unser Völkerrechtsteam wird die zu erwartenden Anschuldigungen dann morgen Vorwurf für Vorwurf im Detail widerlegen.“
Nicaragua fordert Stopp von Waffenlieferungen an Israel
In dem Fall wirft Nicaragua Deutschland vor, mit seinem Zahlungsstopp an das UN-Palästinenserhilfswerk (UNRWA) einen „Völkermord“ im Gazastreifen zu begünstigen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung des Den Haager Gerichts fordert das zentralamerikanische Land die Verhängung von fünf Sofortmaßnahmen, darunter den Stopp von Waffenlieferungen und anderer Unterstützung durch Deutschland an Israel.
„Durch die Lieferung von militärischer Ausrüstung und die Streichung der Mittel für das UNRWA (...) leistet Deutschland Beihilfe zum Völkermord“, heißt es in dem 43-seitigen Antrag. Nicaragua fordert das UN-Gericht zudem auf, Deutschland anzuweisen, die Aussetzung der Finanzierung des UNRWA rückgängig zu machen.
Deutschland hatte im Januar seine Zahlungen an das UNRWA ausgesetzt. Grund waren Vorwürfe gegen das UNRWA, zwölf seiner Mitarbeiter aus dem Gazastreifen seien in den Angriff der radikalislamischen Hamas auf Israel am 7. Oktober verstrickt gewesen.
Südafrika hatte schon im Dezember wegen des Gaza-Kriegs vor dem IGH den Vorwurf des „Völkermords“ gegen Israel erhoben. Das Gericht wies Israel im Januar an, bei seinem Militäreinsatz im Gazastreifen alles zu tun, um einen Völkermord zu verhindern, die palästinensische Bevölkerung zu schützen und humanitäre Hilfe zu ermöglichen.
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