Die Bundesanwaltschaft hat für den mutmaßlichen Täter des Attentats in Solingen im vergangenen Jahr die Höchststrafe gefordert. In seinem Schlussvortrag in dem Prozess beantragte der Generalbundesanwalt eine lebenslange Freiheitsstrafe mit Sicherheitsverwahrung und die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld. Die Nebenkläger schlossen sich dem Antrag an.
Am 23. August 2024 waren auf dem Solinger Stadtfest „Festival der Vielfalt“ drei Menschen getötet und acht weitere Personen schwer verletzt worden. Issa Al H. wird laut Anklage vorgeworfen, zumeist gezielt von hinten auf Besucher des Festes eingestochen zu haben. Er flüchtete und wurde einen Tag später gefasst.
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Angeklagter soll im Namen des IS gehandelt haben
Laut Anklageschrift der Bundesanwaltschaft soll der Angeklagte, ein gebürtiger Syrer, im Namen der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) gehandelt haben. Er habe die Tat für den IS begehen wollen, hieß es. Zudem sei es ihm darauf angekommen, dass sich der IS zu seinen Taten öffentlich bekennt.
In dem Prozess im stark gesicherten Oberlandesgericht in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt muss sich der Angeklagte seit Mai wegen dreifachen Mordes, zehnfachen versuchten Mordes sowie Mitgliedschaft in dem als ausländische terroristische Organisation eingestuften IS verantworten. Die Verteidigung soll am Dienstag ihre Plädoyers halten. Ein Urteil könnte am Mittwoch kommender Woche fallen.
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