Als ein Zwölfjähriger eine Nagelbombe auf dem Weihnachtsmarkt im süddeutschen Ludwigshafen explodieren lassen wollte, wurde der Anschlag im Dezember 2016 erst in letzter Sekunde verhindert. Jetzt sorgen neue Details für Aufregung: Der damals Zwölfjährige soll per Handy mehrfach Kontakt zu einem islamistischen Gefährder aus Berlin gehabt haben – obwohl dieser im Gefängnis saß. Dies wurde jetzt im Rahmen einer Anklage der österreichischen Behörden gegen einen weiteren Islamisten bekannt.
Wie die Österreich-Ausgabe des Internet-Magazins Vice berichtet, sollen der jetzt angeklagte Lorenz K., der damals zwölfjährige Yusuf F. (Name geändert) sowie der zu diesem Zeitpunkt in Berlin im Gefängnis sitzende Mohamed A. über eine gemeinsame WhatsApp-Gruppe kommuniziert haben. Ursprünglich wurde A. wegen schweren Raubes zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt, in der Haft mutierte der Kriminelle dann zum Terroristen. Unter noch immer nicht aufgeklärten Umständen besorgte sich Mohamed A. im Sommer 2016 hinter den Gefängnismauern in Tegel ein Handy, postete auf diversen sozialen Medien radikal-islamische Hass-Botschaften. So müssten „die Kuffar (Ungläubige) bestraft werden“, wo man sie treffe.#
Gefährder
Als Gefährder werden Personen bezeichnet, bei denen kein konkreter Hinweis vorliegt, dass sie eine Straftat planen, aber bei denen „bestimmte Tatsachen die Annahme der Polizeibehörden rechtfertigen, dass sie Straftaten von erheblicher Bedeutung insbesondere solche im Sinne des Paragraf 100a der Strafprozessordnung begehen“ werden.
In Berlin sind dem Landeskriminalamt etwa 100 islamistische Gefährder bekannt. Bundesweit führt das Bundeskriminalamt die Namen von rund 700 islamistischen Gefährdern.
Die Behörden versuchen, die ihnen bekannten Gefährder intensiv zu überwachen. Allerdings steht nicht genug Personal zur Verfügung. Für die Observation eines Gefährders ist das Bundesland zuständig, in dem sich die betreffende Zielperson vorwiegend aufhält. Im Fall des Tunesiers Anis Amri funktionierte dies allerdings nicht. Die Fahnder verloren ihn immer wieder aus den Augen, bevor er den Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz verübte.
Zudem habe ihn „das Gefängnis und sein Glaube so stark gemacht“, dass er auf die „großen Aufgaben nach der Freilassung“ vorbereitet sei. Zwar wurde das Mobiltelefon bei einer Zellendurchsuchung gefunden und beschlagnahmt. Bei der Durchsuchung hat Mohamed A. die Wärter nicht nur angegriffen und gebissen, sondern sie auch mit wüsten islamistischen Beschimpfungen belegt. Für diesen Angriff wurde er zu weiteren sechs Monaten Haft verurteilt – was für Erleichterung bei Berlins Sicherheitsbehörden sorgte. Denn der Staatsschutz der Polizei soll in einem internen Vermerk gewarnt haben, dass der Libanese A. „nach der Haftentlassung jede Gelegenheit für einen Anschlag/Angriff auf Ungläubige nutzen will“.
Keine offiziellen Angaben
Offiziell wollten sich bislang weder Justizsenator, die Polizei oder die Staatsanwaltschaft ausführlich zur Skandal-Akte Mohamed A. äußern. Sie verwiesen lediglich auf „weitere Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft.“ Deswegen ist noch unklar, ob die hiesigen Behörden überhaupt davon wussten, dass Mohamed A. auch mit dem zwölfjährigen Yusuf F. in Kontakt stand und diesen laut österreichischen Ermittlern in Anschlagspläne einweihte.
So soll A. seinem Schützling geschrieben haben, er solle noch neun Monate warten, bis A. seine Haftstrafe abgesessen habe. „Wenn die Tür aufgeht gibt’s Action und Bewegung“, soll A. dem Zwölfjährigen geschrieben haben. Was genau er damit meinte und ob es neben dem gescheiterten Weihnachtsmarkt-Attentat weitere Anschlagspläne gab, werden die Behörden aber vermutlich nie erfahren. Denn der strafunmündige Yusuf F. sitzt in der Psychiatrie. Sein Terror-Mentor Mohamed A. soll vor wenigen Tagen in den Libanon abgeschoben worden sein.
Eine offizielle Bestätigung hierfür gab es bisher nicht. Wie so oft im Fall Mohamed A. Der scheint mit der Abschiebung des Libanesen für die Behörden ohnehin abgeschlossen zu sein. Wenn auch ohne Ergebnis.
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