Antragsberechtigt sind demnach kleine und mittlere Unternehmen mit Hauptsitz in Brandenburg und bis zu 250 Mitarbeitern. Voraussetzung sei weiterhin, dass die Unternehmen viel Energie verbraucht hätten und von den starken Energiepreiserhöhungen betroffen gewesen seien. „Bei der Förderung können sowohl leitungsgebundene Energieträger wie Gas als auch nichtleitungsgebundene Energieträger wie beispielsweise Flüssiggas, Öl oder Kohle berücksichtigt werden.“
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