Grundlage ist ein bundeseinheitliches Programm zur Entlastung von Privathaushalten bei den Energiekosten. Wer im Jahr 2022 mehr als doppelt so viel für den jeweiligen Energieträger bezahlt hat als den von Bund und Ländern ermittelten Referenzpreis, der kann 80 Prozent der darüber hinausgehenden Mehrkosten erstattet bekommen. Voraussetzung ist ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro. Der maximale Zuschuss pro Haushalt beträgt 2000 Euro. Für die unterschiedlichen Energieträger gibt es unterschiedliche Referenzpreise.
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