Linda Herrmanns Tochter Stephanie studiert seit Oktober 2001 in Halle. Dort wohnt sie in einem Studentenwohnheim. Der Erstwohnsitz ist allerdings bei ihrer Mutter in Berlin, die seit einigen Jahren von ihrem Mann geschieden ist. Seit Beginn des Studiums hatte der Vater das Kindergeld ausgezahlt bekommen, da er den höheren Barunterhalt für das Kind zahlt. Voller Unverständnis über dieses Vorgehen wandte sich Herrmann an das Arbeitsamt Berlin-Nord. Der bisherige Schriftverkehr mit dem Arbeitsamt brachte allerdings keine entscheidenden Fortschritte. Erst mussten noch Unterlagen nachgereicht werden, dann wurde die Kindergeldzahlung doch abgelehnt. Herrmann bat die Ombudsmann-Redaktion der "Berliner Zeitung" um Hilfe. Die erhielt vom zuständigen Arbeitsamt prompt eine Antwort. Bernd Schwalgun, Abschnittsleiter des Arbeitsamtes Nord, erklärte: "Das Kindergeld wird an den Haushalt gezahlt, in welchem das Kind nachweislich lebt. Wenn es beispielsweise aus dem elterlichen Haushalt ausgezogen ist, wird das Kindergeld an denjenigen gezahlt, der den höheren Barunterhalt für das Kind aufbringt." In diesem Fall würde das der Vater sein. Dem Amt war allerdings unklar, wo die Tochter den Erstwohnsitz hat. Mittlerweile konnte geklärt werden, dass Stephanie in Halle keinen eigenständigen Haushalt führt. Frau Herrmann bekommt nun rückwirkend das noch ausstehende Kindergeld seit Januar 2002 ausbezahlt. Schwalgun entschuldigte sich für die Verzögerung bei der Bearbeitung. Herrmann ist froh: "Ich bedanke mich für die rasche positive Klärung der Angelegenheit." (füh.)>
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