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Eine Wehrpflicht nur für Männer? Das „verrät ein gewisses Potenzial an Menschenverachtung“

Die Argumente gegen eine Wehrpflicht für Frauen sind realitätsfremd und inkonsequent, findet unser Autor. Manches erinnert ihn an die DDR.

Ralf Sonnenberg
8 Min
Eine deutsche Bundeswehrsoldatin steht zusammen mit ihren Kameraden bei dem von der Bundeswehr angeführten Nato-Bataillon auf dem Militärstützpunkt in Rukla, Litauen (25.08.2017).

Eine deutsche Bundeswehrsoldatin steht zusammen mit ihren Kameraden bei dem von der Bundeswehr angeführten Nato-Bataillon auf dem Militärstützpunkt in Rukla, Litauen (25.08.2017).

© Bernd von Jutrczenka/dpa

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Der Gesetzesentwurf, den Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius zur Wiedereinführung der vor 13 Jahren ausgesetzten Wehrpflicht jüngst vorschlug, sieht drei Schritte vor: Zunächst sollen Erwachsene erfasst werden, die im wehrdienstfähigen Alter sind. Dies betrifft Männer und Frauen gleichermaßen. Ihnen soll ein Fragebogen zugehen, der ihre körperliche Fitness und ihre Motivation abfragt.

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Während die Beantwortung des Fragebogens für die Männer verpflichtend ist, gilt dies nicht für Frauen. Einige der jungen Männer erhalten nach dem Ausfüllen des Fragebogens die Aufforderung, sich einer Musterung zu unterziehen. Noch nicht geklärt ist, wen dies betrifft und wen nicht. Frauen können sich – im Gegensatz zu ihren männlichen Altersgenossen – einer Musterung freiwillig unterziehen. Der Wehrdienst ist für sie nicht verpflichtend.

Überschaut man die aktuellen Medienberichte zu diesem Vorschlag, dann fällt auf: Die Frage, womit es sich im Jahr 2024 rechtfertigen ließe, dass die ansonsten für alle gesellschaftlichen Bereiche eingeforderte Gleichstellung der Geschlechter ausgerechnet auf dem Gebiet der Wehrpflicht keine Gültigkeit besitzen sollte, spielt in diesen meist keine oder nur eine untergeordnete Rolle.

In der Vergangenheit gab es bereits einige Anläufe, auch Frauen zur Wehrpflicht heranzuziehen. Das Argument der Befürworter einer Reform des Grundgesetzartikels 12a lautete, dass die nur für Männer geltende Wehrpflicht gegen den Gleichstellungsgrundsatz verstoße. Die Umsetzung der Forderung, Frauen zum Dienst an der Waffe zu verpflichten, setzt eine Verfassungsänderung voraus, für die sich innerhalb der Parteien bislang allerdings keine Stimmenmehrheit findet.

Es lohnt, die Hauptargumente, welche Kritiker dieser Reform ins Feld führen, einmal genauer unter die Lupe zu nehmen. In einem Kommentar fasst Kathrin Groh, Professorin für Öffentliches Recht an der Universität der Bundeswehr München, die aktuelle Rechtsprechung zusammen.

Sind die Argumente gegen eine Wehrpflicht für Frauen überzeugend?

Das Bundesverwaltungsgericht, so Groh, fand 2006 „zumindest tragfähige, weil gewichtige Gründe für die Rechtfertigung dieser Ungleichbehandlung: Da Frauen typischerweise im familiären Bereich stärkeren Belastungen ausgesetzt werden als Männer, ist auch ihre völlige Herausnahme aus jeglichen Dienstverpflichtungen in Friedenszeiten gerechtfertigt. Dieser binäre Blick des Grundgesetzes auf die Wehrpflicht verstößt nicht gegen die Menschenwürde und produziert auch bereits deswegen kein verfassungswidriges Verfassungsrecht.“

Kathrin Groh resümiert: „Die Wehrpflicht allein für Männer ist eine verfassungsrechtliche Bereichsausnahme zu den besonderen Gleichheitssätzen. Sie verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.“

Ähnlich sah dies auch das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss 2002. Die Wehrpflicht für Männer, so seine Argumentation, besitze den gleichen Rang wie Artikel 3 des Grundgesetzes, in dem es unter anderem heißt, dass niemand wegen des Geschlechtes diskriminiert werden dürfe. Aufgrund des gleichen verfassungsrechtlichen Ranges verstoße der Artikel 12a nicht gegen die Gleichberechtigung.

Doch halten die Urteile der Richterinnen und Richter aus den Nullerjahren einer kritischen Befragung statt? Passen sie noch in die Gegenwart?

Mittlerweile leben ungefähr 41 Prozent der Deutschen in Singlehaushalten, für die das Argument einer ungleichen Lastenverteilung mangels einer Partnerschaft gar nicht zutrifft. Die Gerichte gingen in ihren Urteilen von einem traditionellen Familienbild aus, das schon damals nicht mehr die Realität großer Teile der Gesellschaft widerspiegelte.

Probleme wirft aber auch diese Begründung auf: „Da Frauen typischerweise im familiären Bereich stärkeren Belastungen ausgesetzt werden als Männer, ist auch ihre völlige Herausnahme aus jeglichen Dienstverpflichtungen in Friedenszeiten gerechtfertigt.“

Ungerechtigkeit kann nicht mit Ungerechtigkeit kompensiert werden

Die Vielfalt und Wandelbarkeit der zwischen den Geschlechtern gelebten intimen Beziehungen wird damit auf ein Bild heruntergebrochen, das eine in der Gegenwart noch vorhandene strukturelle Benachteiligung betont. Frauen werden damit weniger als handelnde, ihre Beziehungen mitgestaltende Subjekte denn als Leidtragende von seit jeher bestehenden, kaum variablen Verhältnissen wahrgenommen.

Das gesellschaftliche Ungleichgewicht soll als Rechtfertigung dafür dienen, sie auch weiterhin von der Wehrpflicht auszunehmen. Dem liegt die Überzeugung zugrunde, es obliege der Verantwortung des Staates, ungerechte Verhältnisse der einen Hälfte der Bevölkerung dadurch zu kompensieren, dass er eine seit Jahrzehnten bestehende Benachteiligung der anderen aufrechterhält.

Das dahinterstehende Rechtsverständnis verletzt nun aber die Menschenwürde. Denn es orientiert sich an biologischen Zugehörigkeiten statt am Individuum, was dem Grundgedanken der liberalen Demokratie zuwiderläuft. Dem Denken in Geschlechtskategorien korrespondiert das Denken in „Klassen“, wie es uns aus sozialistischen Gesellschaften geläufig war. Zur Erinnerung: Mit der Begründung, dass Kinder aus Arbeiter- und Bauernfamilien qua Herkunft strukturell benachteiligt seien, haben die Machthaber in dem 40-jährigen Bestehen der DDR vielen jungen Männern und Frauen, die aufgrund ihrer sozialen Herkunft als privilegiert und politisch unzuverlässig galten, das Abitur, das Studium und damit die freie Berufswahl verweigert.

Für eine Verfassungsänderung spricht vor allem: Die Wiederaufnahme der nur für Männer geltenden Wehrpflicht wäre eine für den Einzelnen derart schwerwiegende und weitreichende Diskriminierung, dass sie auch nicht durch den Verweis auf in der Gegenwart vielfach noch zwischen den Geschlechtern bestehende Asymmetrien wie den Gender-Care-Gap, den Gender-Pay-Gap oder den Gender-Pension-Gap gerechtfertigt werden könnte.

Die Situation der Männer

Denn die auszubildenden Rekruten verlieren nicht nur mehrere Monate an das Militär, sondern sie riskieren im Ernstfall Leib und Leben samt der Gefahr, neben körperlichen Verstümmelungen auch seelische Beeinträchtigungen in Gestalt posttraumatischer Belastungsstörungen davonzutragen. Die häufig noch ungleiche Lastenverteilung in Erziehung und Haushalt, durch welche Frauen in ihrer beruflichen Laufbahn und später auch in ihren Pensionsansprüchen Nachteile erleiden können, mit einer Zwangssituation wie der des Wehrpflichtigen auf eine Stufe zu stellen, ist daher nicht nur unsachgemäß, sondern sie verrät neben dem fahrlässigen Umgang mit Argumenten auch ein gewisses Potenzial an Menschenverachtung.

Laut Statistik sind Männer, deren Lebenserwartung im Durchschnitt fünf Jahre kürzer ist als die von Frauen, sehr viel häufiger als diese in Berufen tätig, die Gefahren für Leib und Leben beinhalten: Sie riskieren ihre Unversehrtheit als Feuerwehrmann, Polizist, Seenotretter, Notarzt im Ausland oder als Einsatzkraft in der Bergwelt. Trägt dieser gewohnte Anblick vielleicht zu der Auffassung bei, es sei nur folgerichtig, wenn Männer auch an der Front ihr Leben für die Gesellschaft aufs Spiel setzen?

Der häufig vorgebrachte Einwand von zwischen den Geschlechtern bestehenden „natürlichen“ Unterschieden besitzt wenig Überzeugungskraft. Denn auch unter Männern gibt es Abweichungen der Kondition und des Körperbaus. Konsequent wäre diese Argumentation daher nur dann, wenn sie die Wehrpflicht statt von dem Geschlecht von der physischen Fitness der gemusterten Person abhängig machte. Zudem bietet eine moderne Armee genügend Tätigkeitsbereiche, in denen Männer und Frauen gemäß ihren Fähigkeiten Verwendung finden. Nicht zuletzt Erfahrungen aus Staaten wie Israel, Norwegen oder Schweden, in denen beide Geschlechter zum Dienst an der Waffe verpflichtet sind, führen vor Augen, dass antiquierte Rollenverständnisse der beschriebenen Art mit der Realität wenig zu tun haben.

Offen bleibt schließlich auch die Frage, wie die rechtliche Ungleichbehandlung von Männern und Frauen in puncto Wehrpflicht überhaupt noch zu begründen wäre in einer Zeit, da für die Wahl einer Geschlechtsidentität nicht die Biologie, sondern das Selbsterleben ausschlaggebend sein kann. Die Sonderregelung des im April dieses Jahres beschlossenen Selbstbestimmungsrechts, dass Männer im Verteidigungsfall nicht durch Änderung ihres Geschlechtseintrags einer möglichen Einberufung entgehen können, besticht durch Inkonsequenz. Denn sie diskriminiert gleich in doppelter Hinsicht: einmal, indem wie bisher biologische Kriterien zugrunde gelegt werden und einmal, indem das möglicherweise doch ehrliche Selbstverständnis der betreffenden Person im Bedarfsfall missachtet wird.

Eine Wehrpflicht nur für Männer passt nicht ins Jahr 2024

Als Fazit bleibt die Erkenntnis: Eine nur für Männer geltende Wehrpflicht passt nicht mehr in die gelebte Realität des Jahres 2024. Der Verdacht liegt nahe, dass Begründungen, weshalb die rechtliche Benachteiligung eines Geschlechts nicht gegen die Menschenwürde verstoße und damit auch nicht das Merkmal der Verfassungswidrigkeit erfülle, der Aufrechterhaltung eines für die Politik bequemen Status quo dienen. Im Zeitalter von Social Media und angesichts des drohenden Verlustes an Wählerstimmen mag es in den Augen mancher Abgeordneter opportun erscheinen, neben der Diskussion um die Waffenlieferungen an die Ukraine und die Wiederbelebung der Wehrpflicht nicht einen dritten Schauplatz der Kontroverse zu eröffnen.

Um eine baldige Änderung des Grundgesetzes, die alle Geschlechtsidentitäten (männlich, weiblich, divers) in der Frage der Wehrpflicht einander gleichstellt, wird der Bundestag allerdings nicht umhinkommen, sofern die Glaubwürdigkeit der parlamentarischen Demokratie nicht Schaden nehmen soll. Die Gesellschaft selbst ist hier vielleicht schon weiter: Laut einer NDR-Umfrage befürworten etwa zwei Drittel der Frauen eine Wehrpflicht sogar dann, wenn sie davon selbst betroffen wären.

Ralf Sonnenberg, geb. 1968, arbeitet als Historiker, Publizist und Wissenschaftslektor in Berlin

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