Asylbewerber dürfen nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart nun auch nicht nach Ungarn überstellt werden. Andere deutsche Gerichte hatten entschieden, dass Flüchtlinge nicht mehr zurück nach Italien und Griechenland gebracht werden dürfen. Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts führte zum Fall eines Iraners aus, dass diesem in Ungarn eine unmenschliche Behandlung drohe. Das Gericht bezog sich dabei auf einen Bericht der Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl. (KNA)
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