Die Wahlen laufen vom 1. Oktober bis zum 30. November. Wahlberechtigt sind schwerbehinderte Beschäftigte und ihnen gleichgestellte Mitarbeiter. In Brandenburg leben nach Angaben des Sozialministeriums rund 508.000 Menschen mit festgestellten Behinderungen, darunter 335.000 mit einer anerkannten Schwerbehinderung.
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