Die Frauenrechtlerin Alice Schwarzer, die stets eine gute Nase für die Konjunkturen gesellschaftlicher Themen und deren mediale Umsetzung hatte, ist dabei, den Kampf um die Deutungshoheit ihrer juristisch längst abgeschlossenen Steueraffäre zu verlieren. In der taz geht Ulrike Herrmann hart mit Schwarzer ins Gericht. „Besonders schlimm: Schwarzer dichtet ihre Steuerflucht in eine Flucht aus politischen Gründen um. Die ‚Hatz‘ gegen sie hätte damals ‚solche Ausmaße‘ angenommen, dass sie ‚ernsthaft‘ dachte, dass sie vielleicht ins Ausland gehen ‚muss‘. Daher hätte sie ihr Geld vorsorglich über die Grenze geschafft. Schwarzer schreckt also nicht davor zurück, sich als politisch Verfolgte aufzuplustern – und sich damit implizit mit den Opfern im Dritten Reich zu vergleichen.“ Herrmann räumt ein, dass auch Schwarzers Rechte verletzt worden sind. „Es ist strafbar, Steuergeheimnisse auszuplaudern. Dies gilt aber nur für den Informanten, nicht für den Spiegel, solange er die Tatsachen der Steuerflucht richtig wiedergibt. Vor allem aber vergisst Schwarzer, dass sich eine Gesellschaft politisch nur verständigen kann, wenn es erkennbare Personen gibt. Anonym ist die Steuerflucht kein Thema. Sie wird es aber, wenn Zumwinkel, Hoeneß oder Alice Schwarzer in Sicht sind.“
In der FAZ will Joachim Jahn nicht gelten lassen, dass Schwarzer ihre Steuerschuld bereits beglichen habe. „Wenn Schwarzer nun behauptet, sie bedauere ihre Steuerhinterziehung ‚von ganzem Herzen‘, ist das keck. Schließlich hat sie nur die fälligen Steuern und Säumniszinsen für die vergangenen zehn Jahre nachgezahlt – nicht aber für die zehn bis zwanzig Jahre davor, die bereits verjährt sind. Ein gutes Geschäft auf Kosten des Gemeinwesens hat sie also wohl allemal gemacht. Wenn sie ihr Verhalten ernstlich bereut, sollte sie das Geld deshalb schleunigst spenden. Es muss ja nicht unbedingt in Schäubles Staatsschatulle fließen.“
Im Tagesspiegel moniert Malt Lehming indes den Geist der Debatte über verfehlte Steuermoral. „Immer rascher entladen sich die Empörungsgewitter. Guttenberg, Hoeneß, Schwarzer, Schmitz: Sie alle haben gefehlt, getäuscht, getrickst oder den Staat betrogen. Doch die Härte des öffentlichen Urteils erklärt sich auch durch die Hoffnung der Urteilenden, die Menschen besser machen, potenzielle Sünder abschrecken zu können. Verdammung statt Verzeihung. Selbst der Kopf Unschuldiger wird gelegentlich unter das Fallbeil gelegt – Christian Wulff etwa oder Markus Lanz. So entpuppt sich die schöne, neue, digitale Welt auch als Herrschaft einer schreienden, amorphen Masse, die per Mausklick den Daumen nach oben oder unten senkt. Verständlich ist es, sich nach der schönen, alten, analogen Welt zurückzusehnen. Doch die ist untergegangen. Wir werden uns mit Big Data, illegal entwendeten USB-Sticks und Onlinepetitionen arrangieren müssen. Irgendwie. Die Beschwörung von Persönlichkeitsrechten wiederum ersetzt nicht deren Neudefinition im digitalen Raum. Und zum Schluss muss die Gemeinschaft der Ach-so-Fehlbaren lernen, wie Vergeben ohne Vergessen funktioniert.“
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