Auslese zu Kunsterbe

Der Kunstschatz und eine Geschichte des Frevels

Der spektakuläre Münchener Kunst-Fund wirft einmal mehr Fragen an das Erbe des Nationalsozialismus auf. Es gibt kein Zurück in den Zustand der Unschuld.

Harry Nutt
3 Min

Nach dem bloßen Staunen kommen die Fragen. Der Münchener Kunstkrimi um den rätselhaften Kunsthändler Hildebrand Gurlitt und dessen Sohn Cornelius, der tief in die Geschichte der nationalsozialistischen Kunstbarbarei führt, ist noch denkbar weit von einer Aufklärung entfernt.

In der taz befasst sich Brigitte Werneburg mit der kniffligen juristischen Bewertung des Falles und fragt, wie es mit dem sensationellen Fund von über 1400 bedeutenden Werken weitergehen kann. „Unklar ist, wohin die Bilder gehen werden, wenn der Steuerfall geklärt ist. Die Grundsätze der Washingtoner Konferenz gelten für öffentliche Museen, Sammlungen, Archive und Bibliotheken, aber nicht für private Sammlungs- und Handelstätigkeit. Privateigentümer sind sogar explizit davon ausgenommen. Eigentumsdelikte gelten hier als verjährt. Cornelius Gurlitt könnte seine Sammlung also längst ersessen haben. Auch die Museen, die bei Gurlitt auf ihre enteigneten Modernen stoßen, können keine Rückgabeansprüche stellen. Als Eigentümer der Gemälde konnte das Deutsche Reich frei darüber entscheiden, sich von seiner Kunst zu trennen, aus welchem Grund auch immer. Dieser Sachverhalt wurde nach 1945 bestätigt, um dem Kunsthandel Rechtssicherheit zu geben.“

Thomas Steinfeld interessiert sich in der Süddeutschen Zeitung darüber hinaus für den gesellschaftspolitischen Komplex, der hinter der Entdeckung der Bilder aufscheint. „Der Münchner Fund mag auf einen Zufall zurückgehen oder auf einen gezielten Hinweis. Aber es verbirgt sich viel mehr darin: eine Geschichte von der Aufwertung der Kunst in Zeiten des rasend sich vermehrenden Finanzkapitals; eine Geschichte des Frevels an jüdischen Künstlern, Händlern und Sammlern, der nicht vergehen will; eine Geschichte über den prinzipiellen Unterschied zwischen öffentlichem Eigentum und privatem Besitz. Und ein womöglich letztes Aufbäumen der Geschichte des Dritten Reiches gegen das allmähliche Verblassen einzelner Schicksale in der Historiografie. Wenn all diese Geschichten erzählt werden, sind sie unendlich viel größer als das Abenteuer vom wiedergefundenen Nazi-Schatz.“

Die historisch-moralische Dimension des Falls versucht auch Bernhard Schulz im Tagesspiegel zu ergründen. „Was der Münchner Fall in all seiner Monstrosität lehrt, ist eine bittere Lektion. Wir müssen uns von der Vorstellung lösen, mit Hilfe von juristischen Auseinandersetzungen im Rechtsstaat Bundesrepublik nachträglich das NS-Regime besiegen zu können. Es gibt Verbrechen, die nicht verjähren, wie Mord und Völkermord – und auch darüber gab es noch 1965 eine heftige rechtspolitische Auseinandersetzung –, und es gibt Untaten, die wir höchst verwerflich finden, die aber ohne juristische Konsequenzen bleiben. Dazu zählt die Beschlagnahmung ‚entarteter Kunst‘ in den deutschen Museen durch den Staat, auch wenn dieser von Nazis beherrscht war. Die Münchner Lektion ist, dass wir mit dem Erbe der Nazi-Zeit leben müssen. In den Stand der Unschuld kehren wir nie mehr zurück.“

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