Auslese zur Extremismusklausel

Transparenz und Geheimdienst

Eine neue Strategie zur Verteidigung der Demokratie braucht ein rationales, objektiv bestimmbares Kriterium, das nicht sogleich in den Streit der Tagespolitik gerät: den Rechtsbruch, die rote Linie der Gewalt.

Harry Nutt
3 Min

Die Abschaffung der Extremismusklausel, über die politische Initiativen sich zum Rechtsstaat bekennen mussten, ehe sie staatliche Förderung erhielten, ist vielfach begrüßt worden. In der FAZ mag Jasper von Altenbockum aber nicht zustimmen. „Wie verkorkst muss diese Arbeit sein, wenn ausgerechnet ein Bekenntnis zum Grundgesetz als Diskriminierung empfunden wird? Es ist zu befürchten, dass solche Organisationen allein schon die Klausel als Ausdruck einer ‚rechten‘ Gesinnung empfunden haben, die sie für halben Rechtsextremismus halten. Bei der Abschaffung der Extremismusklausel konnte es deshalb nicht bleiben. Bislang hat die Regierung aber kein Mittel gefunden, wie Gruppen ausgeschlossen werden können, die mit ‚Staatsknete‘ nur ihr rotbraunes Süppchen kochen.“

Sehr viel grundsätzlicher hat der Autor und Rechtsexperte Horst Meier über das Verhältnis von Extremismus und Staat im Februarheft der Zeitschrift Merkur nachgedacht. „Die Veranstaltung namens Verfassungsschutz war lange Zeit ein Synonym für den Kampf gegen links. Das hängt mit den Konjunkturen der Innenpolitik zusammen; außerdem bringt der Modus der Bürokratie wohl eher ‚rechte‘ als ‚linke‘ Mentalitäten hervor. Von daher wird dem Verfassungsschutz gern vorgeworfen, er sei ‚auf dem rechten Auge blind‘. Wer das reklamiert, ist ihm schon auf den Leim gegangen. Eine Kritik, die sich darin erschöpft, die ‚richtige‘ Feinderklärung einzuklagen, ist zahnlos.“

Horst Meier schlägt stattdessen eine radikale Reform der staatlichen Sicherheitsorgane vor und bringt nach der Auflösung des Verfassungsschutzes die Idee einer politischen Polizei ins Spiel. „Wo heute noch gesinnungsbezogener Verfassungsschutz herrscht, muss künftig gefahrenbezogener Republikschutz praktiziert werden. Ideologiebelastete Begriffe wie fdGO und Extremismus taugen dafür nicht. Eine neue Strategie zur Verteidigung der Demokratie braucht ein rationales, objektiv bestimmbares Kriterium, das nicht sogleich in den Streit der Tagespolitik gerät: den Rechtsbruch, die rote Linie der Gewalt. Diese ist politisch neutral, weil sie nicht auf den (stets umstrittenen) ‚extremistischen‘ Inhalt, sondern auf die Form von Politik abstellt.“

Trotz des historisch belasteten Begriffs „politische Polizei“ will Meier das Schutzbedürfnis des Staates weiterhin gewahrt wissen. „Wer beklagt, dass das mutmaßliche NSU-Trio jahrelang unentdeckt blieb, sollte sich dem Problem stellen, statt sich auf die pauschale Behauptung zurückzuziehen, jeglicher Nachrichtendienst sei mit demokratischen Prinzipien unvereinbar: Transparenz und Geheimdienst bleiben ein spannungsgeladener Widerspruch, mit dem Politik so oder so umgehen muss.“

Send feedback

Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: briefe@berliner-zeitung.de

Lesen Sie mehr zum Thema