Die Lage habe sich insofern geändert, „als dass es eine zunehmende Zahl von Geimpften und Genesenen gibt“, erklärte ein Ministeriumssprecher. „Wer geimpft oder genesen ist, muss in aller Regel – auch wenn er oder sie Kontaktperson ist – nicht in Quarantäne.“ Künftig sei das Ziel: „Wir wollen die Kräfte auf eine intelligente Schwerpunktnachverfolgung von herausragenden Ereignissen konzentrieren.“
Unklar ist, ob diese Erleichterung am Ende nur Geimpften und sich durch positiv ausweisende Genesene gelten wird (2G). Die 2G-Regel wurde etwa bereits in Hamburg eingeführt. Der rot-grüne Senat beschloss am Dienstag ein entsprechendes Optionsmodell, wonach Veranstalter entscheiden können, ob sie künftig nur noch Geimpfte und Genesene einlassen und dann weitgehend von den Corona-Einschränkungen befreit sind, oder ob sie weiter das 3G-Modell nutzen wollen. Dieses bezieht Getestete und damit Ungeimpfte ein, unterliegt aber bisherigen Corona-Einschränkungen. In Innenräumen gilt aber wie bisher in der Regel eine Maskenpflicht.
Das Ministerium bereite eine Aktualisierung der entsprechenden Verordnung zur Quarantäne vor. Wenn das Konzept fertig sei, werde sich die Landesregierung in einer ihrer nächsten Sitzungen in den kommenden Wochen damit beschäftigen. Klar sei aber auch: „Eine Absonderungspflicht ist weiterhin vorgesehen für nicht geimpfte oder genesene Haushaltsangehörige.“ In NRW müssen Besucher von Kneipen oder Restaurants demnach schon seit Freitag keine Daten mehr hinterlegen.
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