„Wir sind weiterhin davon überzeugt, dass der zugesprochene Schadensersatz und der reduzierte Strafschadensersatz weder durch die vorgelegten Beweise noch das Gesetz gestützt werden“, teilte Bayer am Mittwoch in Leverkusen mit. Das Unternehmen habe deshalb Berufung beim California Court of Appeal eingelegt. Zwar stelle die Entscheidung, den Strafschadenersatz um mehr als 200 Millionen Dollar zu reduzieren, einen Schritt in die richtige Richtung dar. Allerdings stützten die vor Gericht vorgelegten wissenschaftlichen Daten nicht die Schlussfolgerung, dass zwischen der Anwendung von Glyphosat und der Krebserkrankung von Johnson ein relevanter Zusammenhang bestehe.
Bayer muss sich auf weitere Klagen einstellen
Der Pharma- und Agrarchemie-Konzern Bayer muss sich unterdessen in den USA einer Flut von Glyphosat-Klagen stellen. Bis Ende Oktober seien Gerichtsschriften von insgesamt etwa 9300 Klägern zugestellt worden, sagte Bayer-Konzernchef Werner Baumann bei Vorlage der Quartalsbilanz Mitte November. Seit dem ersten Urteil ist der Aktienkurs von Bayer kräftig unter Druck geraten.
Kläger und Krebs-Opfer Dewayne Johnson weinte nach der Urteilsverkündung im Monsanto-Prozess.
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Der an Lymphdrüsenkrebs erkrankte Johnson fand die Reduzierung des Schadensersatzes zwar laut seiner Anwälte nicht angemessen, akzeptiere das Urteil aber dennoch in der Hoffnung, noch in seiner Lebenszeit eine endgültige Lösung in dem Streit zu finden. (dpa)
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