Mehrere Bundesländer fordern die Abschaffung des sogenannten begleiteten Trinkens. Die bisherige Ausnahme im Jugendschutz erlaubt Minderjährigen ab 14 Jahren den Konsum von Bier, Wein oder Sekt, wenn erwachsene Sorgeberechtigte anwesend sind. Aus Sicht der Länder passt diese Regelung nicht mehr in eine zeitgemäße Präventionspolitik.
Unterstützung kommt nun auch von der Bundesregierung. Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, der Mediziner Hendrik Streeck (CDU), sprach sich auch für ein Verbot aus.
Alkoholvergiftungen auf Tiefststand
Tatsächlich zeigen aktuelle Zahlen einen deutlichen Rückgang schwerer Alkoholfolgen bei Jugendlichen. Die Zahl der Alkoholvergiftungen unter Minderjährigen liegt nach Angaben von Experten auf einem historischen Tiefstand. Das sei ein Hinweis darauf, dass Präventionsarbeit wirke und sich Einstellungen veränderten, so Streeck.
Gleichzeitig warnte er davor, die positiven Trends zu überschätzen. Riskanter Konsum verschwinde nicht vollständig, sondern verlagere sich teilweise. Gerade deshalb sei eine klare gesetzliche Linie sinnvoll, um widersprüchliche Signale zu vermeiden.
Lücken bei Hilfsangeboten für süchtige Kinder
Aber Verbote allein werden wohl nicht ausreichen. Tomasz Jarczok, Chefarzt der Augsburger Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, betont, dass die Versorgung suchtkranker Kinder unzureichend sei. Es fehle an ambulanter Drogenberatung, an niedrigschwelligen Entzugsangeboten sowie an stationären Entwöhnungstherapien für Minderjährige.
Ein Verbot des begleiteten Trinkens könne daher nur ein Baustein sein. Nötig sei zugleich ein Ausbau der Hilfesysteme, um gefährdete Jugendliche frühzeitig zu erreichen und dauerhaft zu unterstützen. (mit dpa)
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