Bildung

Bergius-Schule: Kann sich die geschasste Schulleiterin zurück auf ihren Posten klagen?

Die Leiterin der Bergius-Schule wurde freigestellt. Offenbar hat sie einen Anwalt eingeschaltet. Welche juristischen Mittel kann sie einlegen, um an die Schule zurückzukommen?

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Die Friedrich-Bergius-Schule in Friedenau: Hier kam es zu mehreren Zwischenfällen.

Die Friedrich-Bergius-Schule in Friedenau: Hier kam es zu mehreren Zwischenfällen.

© Markus Wächter/Berliner Zeitung

Die Friedrich-Bergius-Schule in Berlin-Friedenau kommt nicht aus den Schlagzeilen heraus. Nach einem Brandbrief, in dem die Schule die Schulbehörde und den Bezirk scharf kritisierte, und der Jagd auf einen Schüler wurde die Schulleiterin Andrea Mehrländer freigestellt. Sie hatte den Brandbrief mit unterzeichnet. Ihr wird vorgeworfen, ungeschickt gehandelt und überzogene Forderungen gestellt zu haben.

Kaum im Amt, hatte der neu eingesetzte kommissarische Schulleiter mit einem weiteren Zwischenfall zu kämpfen: Vergangene Woche versprühte ein 15-jähriger Schüler Reizgas, zwölf Mitschüler wurden verletzt. Es könnte sein, dass der neue Schulleiter nicht allzu lange im Amt bleibt. Denn die geschasste Mehrländer könnte gegen ihre frühzeitige Freistellung, die noch in der zweijährigen Probezeit erfolgte, juristisch vorgehen.

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